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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 17/2013 - Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2

Kurzbeschreibung

Mit Wirkung vom 01.04.2011 ist durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die bisherige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aufgeliedert und zeitlich neu strukturiert worden. Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und konkretisiert die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des/der Betriebsarztes. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 für die Dienststellen und Betriebe im bremischen öffentlichen Dienst handhabbar zu machen, Handlungsorientierung zu geben und einen qualitativen Standard der Betreuung für die Beschäftigten zu entwickeln.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen
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