Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • TOP 6 - Flächennutzungsplan Bremen - 99. Änderung Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt

TOP 6 - Flächennutzungsplan Bremen - 99. Änderung Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt

Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 12.04.2012

Kurzbeschreibung

Der Änderungsbereich Südseite Europahafen (Änderungsbereich 99. A) sowie nördlich Konsul-Smidt-Straße (Änderungsbereich 99. B) liegt im Stadtteil Walle und hier im zentralen Bereich der Alten Hafenreviere, die seit Anfang der 2000er Jahre zu einem neuen Ortsteil, der Überseestadt, entwickelt werden. Die Flächen des Plangebiets liegen zu großen Teilen brach. Der Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Mai 2001 stellt - unter Berücksichtigung der für den Änderungsbereich maßgeblichen 15.Flächennutzungsplanänderung - für den westlichen Teil des Planbereichs gewerbliche Bauflächen und ansonsten Sonderbaufläche Hafen dar. Mit der 99.Änderung des Flächennutzungsplans, die gemäß §8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren 2409 durchgeführt wird, sollen für den Änderungsbereich gemischte und gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.