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Allgemeine Informationen zur Berechnung des Ruhegehaltes

Allgemeine Informationen zur Versetzung in den Ruhestand und zur Berechnung des Ruhegehaltes

Kurzbeschreibung

Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand trifft nicht Performa Nord als Versor-gungsfestsetzungsstelle, sondern die personalaktenführende Dienststelle. Anträge, die Ihre Versetzung in den Ruhestand betreffen (z. B. vorzeitiger Ruhestandseintritt, Hinausschieben des Ruhestandseintritts), sind daher bei Ihrer Personalstelle zu stellen. Bei Eintritt in den Ru-hestand wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze wird das Verfahren durch die Perso-nalstelle – ohne dass es eines Antrages bedarf – eingeleitet. Die Personalstelle informiert Per-forma Nord über Ihren Eintritt in den Ruhestand. Sie erhalten von uns einen Versorgungs-festsetzungsbescheid über die Höhe des Ihnen monatlich zustehenden Ruhegehaltes (brutto).
Als Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandsbeamter wird Ihnen eine neue Personalnummer zu-geteilt und Sie erhalten einen Ausweis über den Empfang von Versorgungsbezügen. Ihre Ver-sorgungsbezüge werden mit automatischen Datenverarbeitungsanlagen abgerechnet. Als Be-leg erhalten Sie eine Versorgungsmitteilung für jeden Monat, in dem eine Änderung in der Zahlung eingetreten ist, sowie für den Monat Januar eines jeden Jahres.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Performa Nord (org)
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