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Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen nur im erforderlichen Maß und nach einem rechtsstaatlichen und transparenten Verfahren

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 26. April 2018

Kurzbeschreibung

Zunehmend werden im Rahmen von öffentlichen und privaten Veranstaltungen Personen, die in unterschiedlichen Funktionen auf einem Veranstaltungsgelände tätig werden wollen oder sonst Zutritt zu Sicherheitszonen begehren (beispielsweise Anwohner), durch Sicherheitsbehörden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Auch bei privaten Veranstaltungen fordern die Polizeien die Veranstalter bisweilen dazu auf, dafür zu sorgen, dass alle im Rahmen der Veranstaltung Tätigen einer solchen Prüfung unterzogen werden.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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