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Entschließung: IT-Sicherheitsgesetz nicht ohne Datenschutz!

Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18. und 19. März 2015 in Wiesbaden

Kurzbeschreibung

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sieht Informationssicherheit als eine Grundvoraussetzung an, um die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme und das Telekommunikationsgeheimnis zu wahren.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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