Im Rahmen der Fachveranstaltung wird mit Fachkräften aus den Bereichen Behindertenhilfe, Gesundheitsförderung und Prävention, Vertreter/-innen von Behinderten- und Patientenverbänden sowie Interessierten über Ansätze einer teilhabeorientierten Gesundheitsförderung diskutiert.
Hintergrund Die Gesetzlichen Krankenkassen haben durch das Präventionsgesetz den gesetzlichen Auftrag, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, insbesondere zum Abbau sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen, stärker umzusetzen. Hierbei erhalten sie gemäß § 20a Abs. 3 SGB V Unterstützung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Eine dieser vulnerablen Personengruppen stellen Menschen mit Behinderung dar. Im Jahr 2013 lebten in Deutschland etwa 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Menschen mit Behinderung weisen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung ein erhöhtes Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko auf. Aufgrund der erhöhten Vulnerabilität für gesundheitliche Beeinträchtigungen ergeben sich hohe Potenziale zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung.