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Verordnung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet am 23.12.2015 Nr. 151

Verordnung über die unschädliche Beseitigung von Heimtierkörpern

Kurzbeschreibung

Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der Besitzer toter Heimtiere im Sinne des § 3 Absatz 2 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Neben-produkte-Beseitigungsgesetz bei der unschädlichen Beseitigung von Heimtier-körpern. Besitzer im Sinne dieser Verordnung ist jede natürliche Person, die die tatsächliche Herrschaft über ein totes Heimtier hat.

Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst
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