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Dringender Sanierungsbedarf liegt nicht vor

Begehung der Grundschule Carl-Schurz-Straße ergab keine relevanten Mängel

Kurzbeschreibung

Die Grundschule Carl-Schulz-Straße präsentiert sich in einem baulich regulären Zustand. Es kann daher keine Rede davon sein, dass das Gebäude "dringend sanierungsbedürftig" sei. Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer einer Begehung der Schule, die am 30. Mai in Anwesenheit von Ortsamtsleiterin Dr. Mathes und der Schulleitung stattgefunden hat.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatskanzlei
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