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Eilanträge gegen das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Privatgrund ohne Erfolg
Innensenator Ulrich Mäurer: „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stehen zum Jahreswechsel Vernunft und Rücksicht an erster Stelle“
Kurzbeschreibung
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat das diesjährige Feuerwerksverbot als rechtmäßig bewertet. „Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung des Senats, jeden Anreiz für Menschenansammlungen zu verhindern, um so das Infektionsrisiko zu verringern", erklärte Innensenator Ulrich Mäurer.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle