Das Bundesamt für Justiz verzichtet künftig auf die Erhebung von Gebühren bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen durch im Sport ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dieses gilt auch dann, wenn diese eine sogenannte Übungsleiterpauschale erhalten. Das hat das Amt jetzt bekannt gegeben.