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Feuerwerk in der Silvesternacht - Erst ab 18 Uhr darf geknallt werden

Kurzbeschreibung

Wenn das Jahr zu Ende geht, knallt es an vielen Orten. Aber so ganz ohne Einschränkungen geht es nicht: Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 01.00 Uhr) geknallt werden.

Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport
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