Das Finanzressort in Bremen hat geprüft, ob die Vorschläge zur geplanten Magistratsreform in Bremerhaven mit Landesrecht und Bundesrecht vereinbar sind. Dabei hat sich herausgestellt, dass in zwei Punkten wesentliche Bedenken bestehen. Diese Bedenken hat Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen gestern (14. Juni 2022) den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung dargelegt.