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Förderrichtlinien „Kommunaler Klimaschutz für die Stadt Bremerhaven“

Vom 6. Mai 2020

Kurzbeschreibung

Auf Beschluss des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenver-sammlung vom 11. Dezember 2012 soll der Bremerhavener Anteil der Zweckabgabe aus den Einnahmen der Bremer Toto und Lotto GmbH aus dem Bereich „Bingo! Die Umweltlotterie“ ab dem Haushaltsjahr 2014 für Projekte im Bereich Umweltschutz verwendet werden. Das Umweltschutzamt der Stadt Bremerhaven fördert mit diesen Mitteln den kommunalen Klimaschutz der lokalen Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft. Näheres führt die nachstehende Richtlinie dazu aus.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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