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Friseurbetriebe sollten vor Öffnung ihre Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte überprüfen
Kurzbeschreibung
Ab dem 1. März 2021 dürfen die Friseurbetriebe im Land Bremen wieder öffnen. Die Friseurbetriebe müssen dabei die Hygieneregelungen, die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) geregelt sind, beachten und umsetzen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle