Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Gebühren für polizeiliche Leistungen werden den tatsächlichen Kosten angepasst

Gebühren für polizeiliche Leistungen werden den tatsächlichen Kosten angepasst

Polizei weitet Angebot zur Begleitung von Schwertransporten aus

Kurzbeschreibung

Zum 1. Oktober 2013 treten Änderungen an der Kostenverordnung für die innere Verwaltung in Kraft. Damit werden die Gebühren für polizeiliche Leistungen den tatsächlichen Kosten angepasst. Zuletzt ist die Kostenverordnung für die innere Verwaltung im Jahre 2004 geändert worden. Seitdem sind die Kosten deutlich gestiegen, teilweise um über 100 Prozent. Dieser

Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.