Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, auf allen Ebenen des Bildungswesens ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Interessen und Begabungen, mit unterschiedlicher körperlicher und geistiger Entwicklung sowie unterschiedlichen sozialen oder kulturellen Hintergründen sollen gemeinsam lernen können.