Der Beirat Schwachhausen beschließt:
Das Beiratsgebiet Schwachhausen ist in Teilen erheblich von Bahnlärm betroffen. Es ist unter Fachleuten unstrittig, dass insbesondere nächtliche Ruhestörung durch Lärm auf Dauer massive Gesundheitsrisiken birgt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Art. 2, Abs. 2) ist unverzichtbar. Der Senat wird daher aufgefordert, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Belastung der Wohnbevölkerung durch Bahnlärm zu minimieren. Dies gilt nicht nur für die im Stadtgebiet Bremens in Rede stehenden Neubauabschnitte, sondern auch für die durch das Beiratsgebiet Schwachhausen führenden Bestandsstrecken.
Der Beirat Schwachhausen erklärt sich zudem solidarisch mit dem Beirat Mitte, der sich für eine Verringerung des Bahnlärms und erhöhten Lärmschutz an der Bahntrasse einsetzt.
Der Beirat Schwachhausen fordert die Staatsräte Golasowski und Heseler auf, in ihrem demnächst stattfindenden Gespräch mit der DB alles zu unternehmen, die Forderung nach erhöhtem Lärmschutz durchzusetzen.