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- Gericht lässt Beschränkung der Zusatzbeiträge in der Tagespflege nicht zu
Gericht lässt Beschränkung der Zusatzbeiträge in der Tagespflege nicht zu
Senatorin Stahmann: Eltern sollen trotzdem Recht auf Gleichbehandlung erhalten
Kurzbeschreibung
Die Sozialbehörde muss Zusatzbeiträge in der öffentlich finanzierten Tagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern grundsätzlich akzeptieren. Das hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts erstinstanzlich entschieden. Nach Auffassung des Gerichts greift die Verwaltungsvorschrift
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle