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Gericht lässt Beschränkung der Zusatzbeiträge in der Tagespflege nicht zu

Senatorin Stahmann: Eltern sollen trotzdem Recht auf Gleichbehandlung erhalten

Kurzbeschreibung

Die Sozialbehörde muss Zusatzbeiträge in der öffentlich finanzierten Tagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern grundsätzlich akzeptieren. Das hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts erstinstanzlich entschieden. Nach Auffassung des Gerichts greift die Verwaltungsvorschrift

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
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