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Gesundheitsressort und Handelskammer konkretisieren Verfahren für Impfungen der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel
Kurzbeschreibung
Laut Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels Teil der Priorisierungsgruppe 3. Sie erhalten somit mit erhöhter Priorität ein Impfangebot. Die Handelskammer Bremen unterstützt das Gesundheitsressort in den kommenden Wochen bei der Identifizierung der Impfberechtigten.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle