Angesichts zahlreicher Aktualisierungen beim Schutz von Pflegebedürftigen vor COVID-19-Erkrankungen in Einrichtungen hat das Gesundheitsamt Bremen in Zusammenarbeit mit den Senatorinnen für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz alle maßgeblichen Regelungen in einer Handlungsleitlinie zusammengefasst.