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Fragen über das Transparenzportal

Sie können Ihre Dokumente und Daten immer über die Seiten der Ressorts einstellen, die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Liste der Ansprechpersonen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Daten direkt im Transparenzportal zu pflegen. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Transparenz@finanzen.bremen.de.

Die Dienststelle legt fest, wer für die Veröffentlichung von Dokumenten zuständig ist. Dies kann dezentral durch jede/n Mitarbeiter/in oder zentral (referats-, abteilungs- dienststellenweit) erfolgen.

Die Veröffentlichung sollte nach Finalisierung des Dokuments unverzüglich erfolgen.

Als Grundlage zur Bestimmung der zu veröffentlichenden Informationen dient der IFG-Katalog (kurze Beschreibung des Inhalts / Verweis). Sofern es darüber hinaus in der Dienststelle Vorgaben / grundsätzliche Festlegungen darüber gibt, was zu veröffentlichen ist und was nicht, sollte dies der für die Veröffentlichung zuständige Person in geeigneter Weise zur Kenntnis gegeben werden.

Die Dienststelle legt ferner fest, was zu tun ist, wenn die zuständige Person nicht in der Lage ist zu entscheiden, ob das Dokument zu veröffentlichen ist oder nicht (Führungskraft => IFG-Beauftragte/r im Haus => Kompetenzstelle Senatorin für Finanzen).

Die Dienststelle legt des Weiteren fest, wer für die Schwärzung, die Freigabe und die Prüfung der zu veröffentlichenden Informationen zuständig ist und wie die technische Umsetzung erfolgt.

Damit der Veröffentlichungsworkflow von den betroffenen Personen rechtssicher angewendet werden kann, sollen Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten in den Behörden und Schulungen im Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen konzipiert und angeboten werden.

  • Im Bereich der Prüfung und Entscheidung, ab wann welche Dokumente der Pflicht zur Veröffentlichung nach dem BremIFG unterliegen
  • Informationsveranstaltung durch LfDl
  • Schulungsmodell für spezielle Zielgruppen (Poolkräfte und Aufstiegslehrgänge)
  • Informationsveranstaltungen ab dem 1. Quartal 2017
  • Schulungen ab April 2017
  • verwaltungsinterne Informationsvermittlung durch Informationen, Handlungsleitfäden und Arbeitshilfen

Der Senat wird eine automatische Lösung zur Schwärzung und Veröffentlichung von Verträgen auf der Basis von des Dokumentenmanagementsystems VISkompakt einführen.

Die Lösung ist bereits von der Senatorin für Finanzen beauftragt, die Realisierung wird jedoch nicht vor Anfang 2017 erfolgen. Bis dahin ergibt sich bereits die Notwendigkeit, Verträge manuell zu veröffentlichen. Dies ist seit Jahren möglich und wird in der [LISNK 89219;Kurzbeschreibung der Übergangslösung] aufgeführt.