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Fragen über das Einstellen von Daten und Dokumenten in das Transparenzportal

Gibt es Empfehlungen für die Veröffentlichung von offenen Datensätzen?

Wir haben die Empfehlungen für die Veröffentlichung von offenen Datensätzen für die Behörden und öffentlichen Stellen zusammengetragen und bereitgestellt.

Wie kann ich ohne einen KOGIS-Auftritt meine Daten einstellen?

Sie können Ihre Dokumente und Daten immer über die Seiten der Ressorts einstellen, die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Liste der Ansprechpersonen.

Wer ist zuständig für die Veröffentlichung der Dokumente und Daten?

Die Dienststelle legt fest, wer für die Veröffentlichung von Dokumenten zuständig ist. Dies kann dezentral durch jede/n Mitarbeiter/in oder zentral (referats-, abteilungs- dienststellenweit) erfolgen.

Die Veröffentlichung sollte nach Finalisierung des Dokuments unverzüglich erfolgen.

Als Grundlage zur Bestimmung der zu veröffentlichenden Informationen dient der IFG-Katalog (kurze Beschreibung des Inhalts / Verweis). Sofern es darüber hinaus in der Dienststelle Vorgaben / grundsätzliche Festlegungen darüber gibt, was zu veröffentlichen ist und was nicht, sollte dies der für die Veröffentlichung zuständige Person in geeigneter Weise zur Kenntnis gegeben werden.

Die Dienststelle legt ferner fest, was zu tun ist, wenn die zuständige Person nicht in der Lage ist zu entscheiden, ob das Dokument zu veröffentlichen ist oder nicht (Führungskraft => IFG-Beauftragte/r im Haus => Kompetenzstelle Senatorin für Finanzen).

Die Dienststelle legt des Weiteren fest, wer für die Schwärzung, die Freigabe und die Prüfung der zu veröffentlichenden Informationen zuständig ist und wie die technische Umsetzung erfolgt.

Werden Schulungen für die Veröffentlichungsworkflows angeboten?

Das Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen bietet Schulungen, Schulungsunterlagen und unterstützende Lerneinheiten für die Beschäftigten in den Behörden und betroffenen Personen an.

Gibt es Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Verträgen?

Der Senat wird eine automatische Lösung zur Schwärzung und Veröffentlichung von Verträgen auf der Basis von des Dokumentenmanagementsystems VISkompakt einführen.

Die Lösung ist bereits von der Senatorin für Finanzen beauftragt, die Realisierung wird jedoch nicht vor Anfang 2017 erfolgen. Bis dahin ergibt sich bereits die Notwendigkeit, Verträge manuell zu veröffentlichen. Dies ist seit Jahren möglich und wird in der Kurzbeschreibung der Übergangslösung (pdf, 137.3 KB) aufgeführt.