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Hinweise der Datenschutzkonferenz – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang

Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
vom 24. März 2022

Kurzbeschreibung

Auch im Online-Handel gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) Datenschutzgrundverordnung). Danach sind nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind. Die zulässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten
hängt im Einzelfall insbesondere davon ab, ob Kund*innen einmalig einen Vertrag abschließen wollen oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung anstreben.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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