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Hundesteuer für 2021 nicht vergessen

Kurzbeschreibung

Das Finanzamt Bremen erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer. Bis zum 15. Januar 2021 ist die Hundesteuer entsprechend dem letzten Hundesteuerbescheid zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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