Sie sind hier:
  • Zuwendungen aus China an die Hochschule Bremen

abgeschlossen Zuwendungen aus China an die Hochschule Bremen (ID 156298)

Eingegangen am:16.10.2020
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Zuwendungen aus China an die Hochschule Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur¬ver¬fü¬gung¬stel¬lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Antragsteller,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 23.07.2020 teile ich mit, dass die Hochschule Bremen in den letzten 20 Jahren keine Finanzmittel oder finanziellen Zuwendungen aus China erhalten hat. Auch hat es keine indirekten Zuwendungen aus China, beispielsweise durch eine unentgeltliche Zurverfügungstellung von Lehrpersonal, gegeben.

Es ist der Hochschule auch nicht bekannt, dass hauptamtliches Hochschulpersonal aus China Geld erhält, entsprechende parallele Gastprofessuren oder ähnliches gibt es unserer Kenntnis nach nicht.

In den letzten 20 Jahren hat es regelmäßig Lehraufträge gegeben, die die Hochschule Bremen im Nebenamt Personen erteilt hat, die im Hauptamt an Chinesischen Universitäten beschäftigt sind. Diese Lehraufträge wurden für das Modul "Chinesisch als Fremdsprache" im Studiengang AWS (Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung) erteilt. Die Lehraufträge hatten, mit gewissen Schwankungen, insgesamt ein durchschnittliches Volumen von etwa 12 Semesterwochenstunden. Sie wurden im Wechsel von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Capital Normal University (Beijing), der East Normal University (Shanghai) und der Sichuan University (Chengdu) erteilt. Die benannten Lehraufträge stellen allerdings keine finanzielle Zuwendung aus China dar, da die Hochschule Bremen die Lehraufträge entsprechend der allgemeinen gültigen Vergütungssätze für Lehraufträge vergütet hat. Die Personen waren also, wie sonstige Lehrbeauftragte in anderen Studiengängen auch, für die Hochschule im Nebenamt gegen Entgelt entsprechend der Regelungen des § 26 a Bremisches Hochschulgesetz tätig.

Diese Mitteilung ergeht gebührenfrei. Ich bitte insofern um Nachsicht, dass Ihnen zunächst mit Email vom 24. Juli 2020 mitgeteilt wurde, dass die Erteilung dieser Auskunft mit Gebühren verbunden sein kann. Es wurde seinerzeit eine entsprechende Auskunft gegeben, da im Studiengang angewandte "Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung" mit der Sprache Chinesisch naturgemäß ein enger Chinabezug besteht und deshalb entsprechende Finanzflüsse für möglich gehalten wurden. Es wurde hier insofern davon ausgegangen, dass umfassende Akten händisch durch die Fakultät ausgewertet werden müssten. Eine Nachfrage bei der Fakultät hat sodann aber Klarheit gegeben, dass es trotz des engen Chinabezuges im Studiengang keine finanziellen Zuwendungen aus China gegeben hat.
Mit freundlichem Gruß