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Innensenator Mäurer begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Sprachtest für Ehegattennachzug aus der Türkei ist unzulässig

Kurzbeschreibung

Der Europäische Gerichtshof hat heute (10.07.2014) entschieden, dass die 2007 eingeführten Sprachtests für den Ehegattennachzug mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei nicht vereinbar sind. Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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