Der Europäische Gerichtshof hat heute (10.07.2014) entschieden, dass die 2007 eingeführten Sprachtests für den Ehegattennachzug mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei nicht vereinbar sind. Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei.