Nach einem jahrelangen, intensiven Dialogprozess mit vielen Beteiligten und Interessensverbänden ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet worden und am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Damit kommen auf die Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Jahren die bedeutsamsten Weiterentwicklungen seit der Inkraftsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetztes 1991 zu.