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Klage zurückgezogen: Verwaltungsgericht Bremen stellt BIW-Verfahren gegen Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 10. Mai 2015 ein

Nachdem bereits die Stadtverordnetenversammlung im Februar diesen Jahres den Einspruch der Wählervereinigung "Bürger in Wut" gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2015 als unbegründet zurückgewiesen hatte, stellte das Verwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 9. November 2016 nun das Klageverfahren ein. BIW selbst hat die Klage zurückgezogen und trägt nach diesem Beschluss auch die Kosten des Verfahrens.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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