Kostenübernahme von Schülerbusfahrkarten durch Jobcenter und Sozialamt neu geregelt
Kostenübernahme von Schülerbusfahrkarten durch Jobcenter und Sozialamt neu geregelt
Das Verfahren für die Übernahme der Beförderungskosten zur Schule im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhalbe wird zum 1. August geändert. Es werden künftig keine Gutscheine mehr ausgestellt. Die Berechtigten erhalten monatlich im Voraus den Geldbetrag überwiesen und müssen die Monatskarte bei den üblichen Verkaufsstellen selbst erwerben. Leistungsberechtigte sollten rechtzeitig an ihren Antrag denken, der für jedes Schuljahr neu zu stellen ist.