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Krankheit als Abschiebehindernis

Krankheit als Abschiebehindernis im
Spannungsfeld von Politik,
Verwaltung, Fachlichkeit und Ethik

Kurzbeschreibung

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Über diesen Bericht
In den neunziger Jahren des
letzten Jahrhunderts na
hmen die Flüchtling
sströme insbesondere
aus Osteuropa, Asien und Afrika nach Westeuro
pa deutlich zu. Die Aufnahmebereitschaft der
Bundesrepublik Deutschland war zunächst hoch, allerdings wurde bereits 1993, um dem
zunehmenden Einwanderungsdruck zu bege
gnen, das Grundgesetz geändert und die so
genannte Drittstaatenregelung eingeführt. Darüber hinaus
wurden vermehrt Ausreise-
verpflichtungen ausgesprochen. Diese politis
chen Entscheidungen und ausländerrechtlichen
Maßnahmen zeigten zwar Wirkung in Hinblick
auf den laufenden Zuzug von Flüchtlingen,
führten aber zunächst wegen des starken kr
iegsbedingten Zustroms von Flüchtlingen aus
Bosnien und Herzegowina zu keinem wesentlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen insgesamt.
Außerdem ließen sich die als kurzfristige Maßnahme gedachten Aufenthaltsgewährungen nicht
so schnell beenden wie geplant, so dass ein große
r Teil der Flüchtlinge übe
r einen Zeitraum von
sieben Jahren oder länger in Deutschland verblieb.
Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder
wurden seit Ende 2000 durch Bürgerkriegsereignisse schwer traumatisierte Flüchtlinge von der
Rückkehrverpflichtung ausgenommen. Daraufhin
ließen die Ausländerbehörden Flüchtlinge
verstärkt vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) begutachten.
Von den etwa 300 ausländerrechtlichen Gutachte
n, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
hiesigen Gesundheitsamtes im
Jahr 2001 angefertig
t hatten, wurden 145 systematisch aus-
gewertet. Die Ergebnisse zeigten einen sehr
hohen Anteil von Posttraumatischen Belastungs-
störungen, in der Mehrzahl empfahlen die Gutach
ter einen weiteren Verbleib in Deutschland.
Die Auswertung machte auch deutlich, dass di
e Begutachtung der Reisefähigkeit ein fachlich
und ethisch brisantes Aufgabenfeld darstellt, in
welchem die Medizin und die in ihr tätigen
Professionellen von zum Teil sehr unterschi
edlichen Interessen und Erwartungen umgeben und
der Gefahr einer Instrument
alisierung ausgesetzt sind.
1
Die deshalb in Bremen aufgestellten
Grundsätze zur Begutachtung ausländischer Flüchtlinge, die auch von den Ärztekammern
Bremens und Hamburgs verabschiedet wurden,
haben zur Qualitätssicherung und zur Positio-
nierung des ÖGD in diesem schwierigen Aufgabenfe
ld beigetragen. Alle
beteiligten Institutio-
nen haben sich nach ihren jeweiligen politis
chen Vorgaben und fachlichen Weisungen zu
richten. Die daraus resultierenden Selbst
verständnisse und Zielsetz
ungen weichen zum Teil
deutlich voneinander ab, so dass Komm
unikationsstörungen kaum vermeidbar sind.
Missverständnisse können aber leicht
zu gegenseitige
n Unterstellungen

Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Gesundheitsamt Bremen
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