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- Legionellen-Erkrankungen: Betreiber von Rückkühlanlagen sind verpflichtet, sich zu melden. Frist läuft am 29.3.2016 aus
Legionellen-Erkrankungen: Betreiber von Rückkühlanlagen sind verpflichtet, sich zu melden. Frist läuft am 29.3.2016 aus
Kurzbeschreibung
Das Bremer Gesundheitsressort sowie das Umweltressort rufen die Betreiber von Rückkühlanlagen erneut auf, sich bei der Gewerbeaufsicht zu melden.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle