Sie sind hier:
-
Dokumente
- Leistungserbringung ambulantes Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung
Leistungserbringung ambulantes Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der AWO-Integra gGmbH, Bremn, 01.01.2018
Kurzbeschreibung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Leistungen, die die AWO-Integra gGmbH, Bremen, im ambulanten betreuten Wohnen gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung nach § 53 SGB XII und nach § 3 der Verordnung zu § 60 SGB XII erbringt, die in einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft in Bremen leben und der Förderung und Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedürfen.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration