Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Jahr 2012 müssen Arbeitnehmer, die nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte sind, sich normalerweise bei ihrem Finanzamt eine Lohnsteuerersatzbescheinigung ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber vorlegen. Eine Ausnahme gilt aber für ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen.