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Mäurer erleichtert die Zulassung von Mehrstaatigkeit

Erlass macht Vorgaben für die Praxis in den Einbürgerungsbehörden

Kurzbeschreibung

Mit einem Erlass hat der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, die Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Von der Regelung profitieren junge Leute, die sich nach der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 29) ab dem 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport
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