In dem kürzlich vom Verwaltungsgericht beanstandeten Fall aus dem Jahre 2009 wurde ein Fragebogen verwandt, der bereits nicht mehr gilt. Seit 2011 gibt es eine mit der Datenschutzbeauftragten abgestimmte Sammlung von Fragen, aus der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei der Prüfung des Verdachts von Schein- und Zwangsehen einzelfallbezogen Fragen auswählen.