Magistrat beschließt neue Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten
Magistrat beschließt neue Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten
„Die Stadt Bremerhaven ist im Rahmen der Sozialgesetzgebung für die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hilfsbedürftiger Menschen verantwortlich und zuständig“, erklärt Bremerhavens Sozialdezernentin, Stadträtin Dr. Claudia Schilling. Auf ihren Vorschlag hin, hat der Magistrat die „Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten“ der Preisentwicklung angepasst.