Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich frühzeitig das Recht auf Selbstbestimmung sichern, für den Fall, dass man wegen Pflegebedürftigkeit selber keine Entscheidungen mehr treffen kann. Am Dienstag, 16. Oktober 2018, um 14 Uhr, erläutert Björn Blaha von der Betreuungsbehörde im Pflegestützpunkt-Vahr, Berliner Freiheit 3, was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese aussehen sollte.