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Mehr Sicherheit bei Besuchen in Einrichtungen der Altenpflege

Senatorin Stahmann: Wo Tests nicht leistbar sind, werden FFP2-Masken Pflicht

Kurzbeschreibung

Wer ein Altenheim besuchen will, soll sich zuvor mit dem Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS CoV-2 testen lassen. Eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung hat der Senat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (22. Dezember 2020) verabschiedet. Anerkannt wird auch ein negatives Ergebnis des klassischen PRC-Tests, sofern es beim Betreten der Einrichtung nicht älter als 48 Stunden ist.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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