Wer ein Altenheim besuchen will, soll sich zuvor mit dem Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS CoV-2 testen lassen. Eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung hat der Senat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (22. Dezember 2020) verabschiedet. Anerkannt wird auch ein negatives Ergebnis des klassischen PRC-Tests, sofern es beim Betreten der Einrichtung nicht älter als 48 Stunden ist.