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Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!

Entschließung der 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 9. Dezember 2014 in Hamburg

Kurzbeschreibung

In den vergangenen Jahren wurden die Ermittlungsbefugnisse für Polizeien, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste kontinuierlich ausgeweitet. Ihnen steht ein beträchtliches Instrumentarium unterschiedlich eingriffsintensiver technischer Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel Funkzellenabfragen, Einsatz von [ABKIMSI;International Mobile Subscriber Identity;en]-Catchern, Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenerhebung.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
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