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Merkblatt Informationen zur Dienstunfallmeldung
Informationen zur Dienstunfallmeldung
Kurzbeschreibung
Wurden Sie als Beamtin oder Beamter bei einem Dienstunfall verletzt, wird Ihnen Unfallfürsorge nach den §§ 34 ff. des Bremischen Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) gewährt.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Performa Nord (org)