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Allgemeinverfügung über Annahmestellen und Entsorgungsanlagen für Abfall der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven
Vom 10. Juli 2009
Aufgrund des § 23 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bremerhaven vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 377), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 9. März 2006 (Brem.GBl. S. 127), ergeht hiermit folgende Allgemeinverfügung:
Begründung:
Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven, Hansastraße 17, Zimmer 2.02, 27568 Bremerhaven während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2008 (Brem.GBl. S. 387)).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven, Hansastraße 17, 27568 Bremerhaven schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 4 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes öffentlich bekannt gemacht und gilt am 21. Juli 2009 als bekannt gegeben.
Bremerhaven, den 10. Juli 2009
Entsorgungsbetriebe Bremerhaven
Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven
Im Auftrag
gez. Visser
stellvertretender Betriebsleiter