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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:19.04.2022 Inkrafttreten01.10.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 312
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil) vom 19. April 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 312)"

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juris-Abkürzung: HdlMDualBacfPO BR 2022
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HdlMDualBacfPO BR 2022
Ausfertigungsdatum:19.04.2022
Gültig ab:01.10.2022
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 312
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Dualen Studiengang Management im Handel
(Fachspezifischer Teil)
Vom 19. April 2022
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 13. Mai 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 (Wirtschaftswissenschaften - School of International Business) auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene nachfolgende Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 3. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 249) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester (Intensivpraxisphase inklusive optionalem Auslandsaufenthalt) und die Bachelorthesis.

(2) Das Studium besteht aus Theorie- und Praxisphasen. Die Theoriephasen finden an der Hochschule Bremen statt, die Praxisphasen in einem Partnerunternehmen.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Intensivpraxisphase

Der Beginn der Intensivpraxisphase ist nur nach erfolgreichem Abschluss des Moduls „Vorbereitung der Intensivpraxisphase“ zulässig. Der Studiengang unterstützt einen Auslandsaufenthalt. Zeitpunkt und Umfang der Intensivpraxisphase ergeben sich aus Anlage 1.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen werden in den im AT-BPO genannten Formen sowie in den folgenden Formen erbracht:

1.

Kurzhausarbeit, abgekürzt „KHA“,

2.

Kurzreferat, abgekürzt „KR“,

3.

Lernprotokoll, abgekürzt „LP“,

4.

Praktische Ausarbeitung, abgekürzt „PRA“,

5.

Praxisbericht, abgekürzt „PB“,

6.

Projektbericht, abgekürzt „PROB“.

Zu 1. (KHA: Kurzhausarbeit):

Eine Kurzhausarbeit („Essay“) ist eine Hausarbeit im Sinne der entsprechenden Bestimmung im AT-BPO aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Arbeit soll in der Regel einen Umfang von fünf maschinengeschriebenen Seiten nicht übersteigen. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 2.(KR: Kurzreferat):

Das Kurzreferat besteht aus einem mündlichen Vortrag ohne ausführliche schriftliche Ausarbeitung. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 3. (LP: Lernprotokoll):

Ein Lernprotokoll ist ein stetig geführtes Protokoll des Lernprozesses in der Praxisphase, das mindestens Auskunft gibt über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne, die aufgetretenen inhaltliche und bzw. oder organisatorischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des in der vorangegangenen Theoriephase Erlernten. Das Lernprotokoll soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module herstellen. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 4. (PRA: Praktische Ausarbeitung):

Eine praktische Ausarbeitung stellt ein Arbeitsergebnis aus dem betrieblichen Kontext vor. Das Arbeitsergebnis stammt aus einer eigenständigen und vertieften praktischen Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Ausarbeitung enthält in der Regel einen angemessenen schriftlichen Erläuterungsbericht. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 5. (PB: Praxisbericht):

Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über die Intensivpraxisphase hinsichtlich Organisation, Betreuung, Konfliktsituationen und Lernerfolgen.

Der Praxisbericht ist im Rahmen des Moduls „Nachbereitung der Intensivpraxisphase“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 6. (PROB: Projektbericht):

Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorarbeit gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxisprojekte (z. B. Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls „Bachelorprojekt“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(6) Studienleistungen werden im Rahmen des Moduls „Vorbereitung der Intensivpraxisphase“ erbracht. Die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, in der Regel werden Studienleistungen in Form von kurzen Referaten oder Präsentationen, Protokollen oder kurzen Hausarbeiten erbracht.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis muss in mindestens drei gedruckten, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger vorgelegt werden.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 90 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2022/2023 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 231, 362), die zuletzt durch Ordnung vom 13. November 2018 (Brem.ABl. S. 1161) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung entsprechend der in Absatz 4 beschriebenen Maßgaben nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 231, 362), die zuletzt durch Ordnung vom 13. November 2018 (Brem.ABl. S. 1161) geändert wurde, ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2025. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich angerechnet werden.

(4) Für die als „Schwerpunkt“ bezeichneten Module des sechsten Semesters nach dieser Ordnung gilt, dass eine Anmeldung ab dem Beginn des Sommersemesters 2023 möglich ist; für die als „Schwerpunkt“ bezeichneten Module des siebten Semesters gilt, dass eine Anmeldung ab dem Beginn des Wintersemesters 2023/2024 möglich ist. Eine Anmeldung zu den mit „Schwerpunkt“ bezeichneten Modulen des siebten Semesters nach den bisherigen Bedingungen ist letztmalig im Wintersemester 2022/2023 möglich, eine Anmeldung zu den mit „Schwerpunkt“ bezeichneten Modulen des sechsten Semesters nach den bisherigen Bedingungen ist nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen gemäß Absatz 3 Satz 2 zu wiederholen, bleibt hiervon unberührt.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen

Bezeichnungen

SWS1

Credits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

Modul 1.1 BWL - Grundlagen

 

4

KL oder MP

1.1.1 BWL - Grundlagen

5

 

 

1.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Externes Rechnungswesen / Projektmanagement

 

4

 

1.2.1 Externes Rechnungswesen

2,5

 

KL

1.2.2 Projektmanagement

2,5

 

KL oder PA

1.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsmathematik und -statistik

 

4

KL oder PF

1.3.1 Wirtschaftsmathematik und -statistik

5

 

 

1.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 VWL

 

4

KL oder MP und KR

1.4.1 VWL

5

 

 

1.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.5 Handelssprache Englisch (Level 1)

 

4

KL und KR

1.5.1 Handelssprache Englisch (Level 1)

5

 

 

Modul 1.6 Theorie-Praxis-Transfer I

 

10

LP

Modul 2.1 Wissenschaftliches Arbeiten / Management

 

4

 

2.1.1 Wissenschaftliches Arbeiten

2,5

 

HA

2.1.2 Management

2,5

 

R

2.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.2 Internes Rechnungswesen / Steuern

 

4

KL

2.2.1 Internes Rechnungswesen

2,5

 

 

2.2.2 Steuern

2,5

 

 

2.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 Wirtschaftsinformatik

 

4

KL oder PF

2.3.1 Wirtschaftsinformatik

5

 

 

2.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Logistik und Distribution im Handel

 

4

KL oder MP

2.4.1 Logistik und Distribution im Handel

5

 

 

2.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.5 Handelssprache Englisch (Level 2)

 

4

MP oder R

2.5.1 Handelssprache Englisch (Level 2)

5

 

 

Modul 2.6 Theorie-Praxis-Transfer II

 

10

LP

Modul 3.1 Beschaffungsmanagement

 

4

KL oder MP

3.1.1 Beschaffungsmanagement

5

 

 

3.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Finanzwirtschaft

 

4

KL

3.2.1 Finanzwirtschaft

5

 

 

3.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Handelsmarktforschung

 

4

PA oder KL

3.3.1 Handelsmarktforschung

5

 

 

3.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Cross Cultural Communication / Technische Grundlagen der digitalen Transformation

 

4

 

3.4.1 Cross Cultural Communication

2,5

 

KL oder MP

3.4.2 Technische Grundlagen der digitalen Transformation

2,5

 

PF

3.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.5 Wirtschaftsrecht

 

4

KL oder MP

3.5.1 Wirtschaftsrecht

5

 

 

3.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.6 Theorie-Praxis-Transfer III

 

10

PRA

Modul 4.1 Handelsmarketing

 

4

KL oder MP

4.1.1 Handelsmarketing

5

 

 

4.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.2 Handelscontrolling

 

4

KL

4.2.1 Handelscontrolling

5

 

 

4.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.3 Warenwirtschaftssysteme

 

4

KL oder PF

4.3.1 Warenwirtschaftssysteme

5

 

 

4.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.4 International Trade und Retail

 

4

KL oder PF

4.4.1 International Trade and Retail

5

 

 

4.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Personalmanagement und Organisation

 

4

KL und KR

4.5.1 Personalmanagement und Organisation

5

 

 

4.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.6 Theorie-Praxis-Transfer IV

 

10

KHA

Modul 5.1 Vorbereitung der Intensivpraxisphase

 

6

SL

5.1.1 Vorbereitung der Intensivpraxisphase

4

 

 

5.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.2 Intensivpraxisphase mit optionalem Auslandsaufenthalt

 

18

PB

Modul 5.3 Nachbereitung der Intensivpraxisphase

 

6

PR

5.3.1 Nachbereitung der Intensivpraxisphase

4

 

 

5.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.1 Schwerpunkt A

 

6

 

6.1.1 Modul 1

4

 

 

6.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.2 Schwerpunkt A

 

6

 

6.2.1 Modul 2

4

 

 

6.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.3 Schwerpunkt B

 

6

 

6.3.1 Modul 1

4

 

 

6.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.4 Schwerpunkt B

 

6

 

6.4.1 Modul 2

4

 

 

6.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.5 Bachelorprojekt

 

6

PROB

6.5.1 Bachelorprojekt

4

 

 

6.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.1 Schwerpunkt A

 

6

 

7.1.1 Modul 3

4

 

 

7.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.2 Schwerpunkt A

 

6

 

7.2.1 Modul 4

4

 

 

7.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.3 Schwerpunkt B

 

6

 

7.3.1 Modul 3

4

 

 

7.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.4 Schwerpunkt B

 

6

 

7.4.1 Modul 4

4

 

 

7.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.5 Bachelorthesis

 

6

BT

7.5.1 Bachelorthesis

4

 

 

Summe

 

210

 

 

 

SWS1

Credits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4

 

 

 

Schwerpunkt 1: Retail Marketing und E-Commerce

 

 

 

Modul 6.6 e/mCommerce und digitales Handelsmarketing

 

6

KL oder MP

6.6.1 e/mCommerce und digitales Handelsmarketing

4

 

 

6.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.7 Data Driven Marketing: Marketing Automation und Data Mining

 

6

KL oder MP

6.7.1 Data Driven Marketing: Marketing Automation und Data Mining

4

 

 

6.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.6 Vertriebs- und Category Management (ECR)

 

6

KL oder MP

7.6.1 Vertriebs- und Category Management (ECR)

4

 

 

7.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.7 Markenmanagement / Rechtliche Grundlagen des Marketings

 

6

PF

7.7.1 Markenmanagement

2

 

 

7.7.2 Rechtliche Grundlagen des Marketings

2

 

 

7.7.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Schwerpunkt 2: Supply Chain Management

 

 

 

Modul 6.8 Supplier Relationship Management (SRM)

 

6

KL oder MP

6.8.1 Supplier Relationship Management (SRM)

4

 

 

6.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.9 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

 

6

KL oder MP

6.9.1 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

4

 

 

6.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.8 Netzwerke und Kooperationen

 

6

R

7.8.1 Netzwerke und Kooperationen

4

 

 

7.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.9 Management der digitalen Transformation / Digital Supply Chain Management

 

6

PF

7.9.1 Management der digitalen Transformation

2

 

 

7.9.2 Digital Supply Chain Management

2

 

 

7.9.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Schwerpunkt 3: Corporate Management

 

 

 

Modul 6.10 Strategisches Handelsmanagement

 

6

KL oder MP

6.10.1 Strategisches Handelsmanagement

4

 

 

6.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.11 Standortmanagement im Handel

 

6

KL oder MP

6.11.1 Standortmanagement im Handel

4

 

 

6.11.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.10 Business Development

 

6

PF

7.10.1 Business Development

4

 

 

7.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.11 Steuerungssysteme im Handel / Alternative Finance

 

6

PF

7.11.1 Steuerungssysteme im Handel

2

 

 

7.11.2 Alternative Finance

2

 

 

7.11.3 Modulbezogen Übung

1

 

 

Schwerpunkt 4: Human Resource Management

 

 

 

Modul 6.12 Human Resource Management I

 

6

KL oder MP

6.12.1 Human Resource Management I

4

 

 

6.12.1 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.13 Personalführung / Qualifizierung

 

6

 

6.13.1 Personalführung

2

 

KL oder MP

6.13.2 Qualifizierung

2

 

HA oder R

6.13.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.12 Organisation und Arbeit im Wandel

 

6

KL oder MP

7.12.1 Organisation und Arbeit im Wandel

4

 

 

7.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.13 Human Resource Management II / Arbeits- und Sozialrecht

 

6

PF

7.13.1 Human Resource Management II

2

 

 

7.13.2 Arbeits- und Sozialrecht

2

 

 

7.13.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine elfwöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine vierzehnwöchige Lehrveranstaltungszeit.

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine elfwöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine vierzehnwöchige Lehrveranstaltungszeit.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT Bachelorthesis, HA Hausarbeit, KL Klausur, MP Mündliche Prüfung, PA Projektarbeit, PF Portfolio, R Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: KHA Kurzhausarbeit, KR Kurzreferat, LP Lernprotokoll, PB Praxisbericht, PR Präsentation, PRA Praktische Ausarbeitung, PROB Projektbericht. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der Lehrveranstaltung festgelegt.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT Bachelorthesis, HA Hausarbeit, KL Klausur, MP Mündliche Prüfung, PA Projektarbeit, PF Portfolio, R Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: KHA Kurzhausarbeit, KR Kurzreferat, LP Lernprotokoll, PB Praxisbericht, PR Präsentation, PRA Praktische Ausarbeitung, PROB Projektbericht. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der Lehrveranstaltung festgelegt.

4

Es müssen zwei Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen ausgewählt werden. Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen: Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 2, Schwerpunkt 3 mit Schwerpunkt 4.


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