Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik (Fachspezifischer Teil) vom 11. Juli 2023

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:11.07.2023 Inkrafttreten01.10.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1185
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik (Fachspezifischer Teil) vom 11. Juli 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1185)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: WiVwInfBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WiVwInfBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:11.07.2023
Gültig ab:01.10.2023
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1185
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Dualen Studiengang Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik
(Fachspezifischer Teil)
Vom 11. Juli 2023
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 27. Oktober 2023 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 (Wirtschaftswissenschaften - School of International Business) auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene nachfolgende Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762), in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester (Praxisphase mit optionalem Auslandsaufenthalt) und die Bachelorthesis.

(2) Das Studium besteht aus Theorie- und Praxisphasen. Die Theoriephasen finden an der Hochschule Bremen statt, die Praxisphasen im Partnerunternehmen.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praxisphase

Die Praxisphase wird im Partnerunternehmen absolviert, der Studiengang unterstützt einen Auslandsaufenthalt. Zeitpunkt und Umfang der Praxisphase ergeben sich aus Anlage 1.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen können in den im AT-BPO genannten Formen sowie in den folgenden Formen erbracht werden:

1.

Kurzhausarbeit, abgekürzt „KHA“,

Eine Kurzhausarbeit („Essay“) ist eine Hausarbeit im Sinne der entsprechenden Bestimmung im AT-BPO aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Arbeit soll in der Regel einen Umfang von fünf maschinengeschriebenen Seiten nicht übersteigen. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

2.

Kurzreferat, abgekürzt „KR“,

Das Kurzreferat besteht aus einem mündlichen Vortrag ohne ausführliche schriftliche Ausarbeitung. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

3.

Lernprotokoll, abgekürzt „LP“,

Ein Lernprotokoll ist ein stetig geführtes Protokoll des Lernprozesses in der Praxisphase, das mindestens Auskunft gibt über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne, die aufgetretenen inhaltlichen und/oder organisatorischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des in der vorangegangenen Theoriephase Erlernten. Das Lernprotokoll soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module herstellen. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

4.

Praktische Ausarbeitung, abgekürzt „PRA“,

Eine praktische Ausarbeitung stellt ein Arbeitsergebnis aus dem betrieblichen Kontext vor. Das Arbeitsergebnis stammt aus einer eigenständigen und vertieften praktischen Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Ausarbeitung enthält in der Regel einen angemessenen schriftlichen Erläuterungsbericht. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

5.

Praxisbericht, abgekürzt „PB“.

Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über die Intensivpraxisphase hinsichtlich Organisation, Betreuung, Konfliktsituationen und Lernerfolgen.

Der Praxisbericht wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in zwei gedruckten gebundenen Exemplaren abzugeben sowie zusätzlich auf einem Uploadserver der Hochschule Bremen hochzuladen.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 90 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2023/2024 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen

Bezeichnungen

SWS1

Credits2

Prüfungsleistung3

 

 

 

 

Modul 1.1 Betriebswirtschaftslehre - Konzepte und Change

 

5

PF, KL oder R

1.1.1 Konzepte und Begriffe der Betriebswirtschaftslehre

2

 

 

1.1.2 Change

2

 

 

1.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Externes und Internes Rechnungswesen

 

5

PF oder KL

1.2.1 Externes und Internes Rechnungswesen

4

 

 

1.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.3 Grundlagen der (Wirtschafts-) Informatik

 

5

PF oder KL

1.3.1 Grundlagen der (Wirtschafts-) Informatik

4

 

 

1.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 Grundlagen der Mathematik

 

5

PF oder KL

1.4.1 Grundlagen der Mathematik

4

 

 

1.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.5 Wissenschaftliches Arbeiten

 

5

PF oder HA

1.5.1 Wissenschaftliches Arbeiten

4

 

 

1.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.6 Theorie-Praxis-Transfer 1

 

5

LP

Modul 2.1 Führung und Teamentwicklung digital

 

5

PF oder R

2.1.1 Führung und Teamentwicklung digital

4

 

 

2.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.2 Grundlagen betrieblicher Anwendungssysteme

 

5

PF, KL oder PRA

2.2.1 Grundlagen betrieblicher Anwendungssysteme

4

 

 

2.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 Software Engineering I: Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung

 

5

PF, KL oder PRA

2.3.1 Software Engineering I: Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung

4

 

 

2.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Statistik

 

5

PF oder KL

2.4.1 Statistik

4

 

 

2.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.5 Verwaltungsorganisation und institutioneller Aufbau des Staates

 

5

PF oder R

2.5.1 Verwaltungsorganisation und institutioneller Aufbau des Staates

4

 

 

2.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.6 Theorie-Praxis-Transfer 2

 

5

LP

Modul 3.1 E-Government und digitaler Staat

 

5

PF, R oder KL

3.1.1 E-Government und digitaler Staat

4

 

 

3.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 IT-Projektmanagement

 

5

PF, LP oder PRA

3.2.1 IT-Projektmanagement

4

 

 

3.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Software Engineering II: Softwareentwurf, -qualität, -tests und -implementierung

 

5

PF, KL oder PRA

3.3.1 Software Engineering II: Softwareentwurf, -qualität, -tests und -implementierung

4

 

 

3.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Datenbanksysteme und Dateimanagement

 

5

PF, KL oder PRA

3.4.1 Datenbanksysteme und Dateimanagement

4

 

 

3.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.5 Public Management, Steuerung und digitales Verwaltungshandeln

 

5

PF oder R

3.5.1 Public Management, Steuerung und digitales Verwaltungshandeln

4

 

 

3.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.6 Theorie-Praxis-Transfer 3

 

5

LP

Modul 4.1 Anforderungsanalyse und Requirement Engineering

 

5

PF, KHA oder R

4.1.1 Anforderungsanalyse und Requirement Engineering

4

 

 

4.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.2 Prozessmanagement

 

5

PF oder R

4.2.1 Prozessmanagement

4

 

 

4.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.3 Programmieren in ERP-Systemen

 

5

PF oder PRA

4.3.1 Programmieren in ERP-Systemen

4

 

 

4.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.4 Informations- und Wissensmanagement

 

5

PF oder R

4.4.1 Wissensmanagement

2

 

 

4.4.2 Informationsmanagement

2

 

 

4.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Grundlagen Vertragsrecht

 

5

PF oder KL

4.5.1 Grundlagen Vertragsrecht

4

 

 

4.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.6 Theorie-Praxis-Transfer 4

 

5

LP

Modul 5.1 Praxis

 

24

PB oder LP

Modul 5.2 Praxisbegleitung

 

6

PF

5.5.1 Praxisbegleitung

4

 

 

5.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.1 Bachelorprojekt

 

5

B

6.1.1 Bachelorprojekt

4

 

 

6.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.2 Wahlpflichtmodul

 

5

 

6.2.1 Modul

4

 

 

6.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.3 Wahlpflichtmodul

 

5

 

6.3.1 Modul

4

 

 

6.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.4 Wahlpflichtmodul

 

5

 

6.4.1 Modul

4

 

 

6.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.5 Wahlpflichtmodul

 

5

 

6.5.1 Modul

4

 

 

6.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.6 Theorie-Praxis-Transfer 6

 

5

LP

Modul 7.1 Bachelorthesis

 

6

BT

7.1.1 Bachelorthesis

4

 

 

Modul 7.2 Wahlpflichtmodul

 

6

 

7.2.1 Modul

4

 

 

7.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.3 Wahlpflichtmodul

 

6

 

7.3.1 Modul

4

 

 

7.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.4 Wahlpflichtmodul

 

6

 

7.4.1 Modul

4

 

 

7.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.5 Wahlpflichtmodul

 

6

 

7.5.1 Modul

4

 

 

7.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Summe

 

210

 

 

 

SWS1

Credits2

Prüfungsleistung3

Wahlpflichtmodule 6. Semester4

 

 

 

Modul 6.7 Datenschutz und Digitale Teilhabe

 

5

PF, R oder KL

6.7.1 Informationszugangsrecht und Datenschutz

2

 

 

6.7.2 Digitale Teilhabe und Barrierefreiheit

2

 

 

6.7.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.8 Einführung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme I

 

5

PF oder PRA

6.8.1 Einführung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme I

4

 

 

6.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.9 Architektur und Entwicklung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme I

 

5

PF oder PRA

6.9.1 Architektur und Entwicklung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme I

4

 

 

6.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.10 Digitale Transformation

 

5

PF, R oder KL

6.10.1 Digitale Transformation

4

 

 

6.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.11 Digitale Souveränität und Digital Governance

 

5

R oder MP

6.11.1 Souveränität im Mehrebenensystem

2

 

 

6.11.2 Digitale Souveränität

2

 

 

6.11.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.12 ERP-Systeme in der Verwaltung

 

5

PF, KL oder PRA

6.12.1 ERP-Systeme in der Verwaltung

4

 

 

6.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.13 Business Intelligence und Business Analytics

 

5

PF oder R

6.13.1 Business Intelligence und Business Analytics

4

 

 

6.13.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Wahlpflichtmodule 7. Semester4

 

 

 

Modul 7.6 Informationssicherheit und Datenschutz

 

6

PR, PF oder KL

7.6.1 Informationssicherheit und Datenschutz

4

 

 

7.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.7 Einführung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme II

 

6

PF oder PRA

7.7.1 Einführung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme II

4

 

 

7.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.8 Architektur und Entwicklung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme II

 

6

PF oder PRA

7.8.1 Architektur und Entwicklung betrieblicher ERP-Anwendungssysteme II

4

 

 

7.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.9 Technologien der digitalen Transformation

 

6

PF, KR oder KHA

7.9.1 Technologien der digitalen Transformation

4

 

 

7.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.10 Smart Cities und Services

 

6

PF, KR oder KHA

7.10.1 Smart Cities und Services

4

 

 

7.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.11 Vertiefung Verwaltungsrecht und Grundlage Vergaberecht

 

6

PF oder KL

7.11.1 Vertragsrecht

2

 

 

7.11.2 Vergaberecht

2

 

 

7.11.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.12 Digitale Kommunikation und Partizipation

 

6

PF, KR oder KHA

7.12.1 Digitale Kommunikation und Partizipation

4

 

 

7.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.13 Cyber Security des Staates

 

6

PF, KR oder KHA

7.13.1 Cyber Security des Staates

4

 

 

7.13.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT - Bachelorthesis, HA - Hausarbeit, KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, R - Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: KHA - Kurzhausarbeit, KR - Kurzreferat, LP - Lernprotokoll, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation, PRA - Praktische Ausarbeitung.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT - Bachelorthesis, HA - Hausarbeit, KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, R - Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: KHA - Kurzhausarbeit, KR - Kurzreferat, LP - Lernprotokoll, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation, PRA - Praktische Ausarbeitung.

4

Es müssen im sechsten und siebten Semester jeweils 4 Wahlpflichtmodule gewählt werden.

4

Es müssen im sechsten und siebten Semester jeweils 4 Wahlpflichtmodule gewählt werden.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.