Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 29. Oktober 2024

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:29.10.2024 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 485
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 29. Oktober 2024 (Brem.ABl. 2025, S. 485)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: PolMIStudBacfPO BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PolMIStudBacfPO BR 2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement
(Fachspezifischer Teil)
Vom 29. Oktober 2024
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2025

Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 9. Mai 2025 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (Brem.GBl. S. 382), den vom Fakultätsrat der Fakultät 3 (Gesellschaftswissenschaften) auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst ein integriertes Auslandsstudium und ein praktisches Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Die Praxisphase wird in der Regel im vierten Semester, nach Wahl der Studierenden im In- oder Ausland, durchgeführt. Das integrierte Auslandsstudium soll im fünften Semester absolviert werden.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Praxisphase / Integriertes Auslandsstudium

(1) Das integrierte Auslandsstudium und die Praxisphase können nur angetreten werden, wenn die Module 2.5 und 3.5 sowie die jeweiligen Vorbereitungsmodule (4.1 und 5.1) erfolgreich absolviert wurden.

(2) Die Praxisphase umfasst mindestens 13,5 Wochen.

(3) An der Hochschule im Ausland müssen mindestens 18 Leistungspunkte erworben werden.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Die in den Modulen zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht. Die Prüfungsleistungen der Module 4.1 ,Vorbereitungsseminar Praxis‘ und 5.1 ,Vorbereitungsseminar Ausland‘ werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Für alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate können die Studierenden Themen vorschlagen. Hausarbeiten, Projektarbeiten und Referate können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). Die Bearbeitungsdauer der Projektarbeit beträgt höchstens ein Semester.

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in mindestens drei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie nach den Vorgaben des Vorsitzes des Prüfungsausschusses in elektronischer Form einzureichen.

(2) Die Bearbeitungsdauer der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Zur Bachelorthesis findet ein Kolloquium statt.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird zu 12 % aus der Note Bachelorthesis, zu 3 % aus der Note des Kolloquiums sowie zu 85 % aus dem Durchschnitt der Noten für die übrigen Module nach Anlage 1 gebildet.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Ordnung das Studium aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement vom 12. März 2018 (Brem.ABl. S. 227) die zuletzt durch Ordnung vom 19. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 127) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, welche das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement vom 12. März 2018 (Brem.ABl. S. 227), die zuletzt durch Ordnung vom 19. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 127) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Nr.

Modul

SWS1

ECTS2

PL3

SL4

1.1

Politik und Verwaltung

 

6

HA

 

1.1.1

Politik und Verwaltung

4

 

 

 

1.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.2

Arbeit und Gesellschaft

 

6

HA

SL

1.2.1

Arbeit und Gesellschaft

4

 

 

 

1.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.3

Einführung in das Politikmanagement

 

6

MP

 

1.3.1

Einführung in das Politikmanagement

4

 

 

 

1.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.4

Recht

 

6

KL, R

 

1.4.1

Recht

4

 

 

 

1.4.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.5

Wissenschaftliches Arbeiten

 

6

KL, PF

 

1.5.1

Wissenschaftliches Arbeiten

4

 

 

 

1.5.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.1.

European Integration

 

6

HA, R

 

2.1.1

European Integration

4

 

 

 

2.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.2

Politische Theorie

 

6

HA, R

 

2.2.1

Politische Theorie

4

 

 

 

2.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.3

Methoden I: Qualitative Sozialforschung

 

6

PA, PF

 

2.3.1

Methoden I: Qualitative Sozialforschung

4

 

 

 

2.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.4

Demokratie und Partizipation

 

6

HA, R

 

2.4.1

Demokratie und Partizipation

4

 

 

 

2.4.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.5

Englisch I

 

6

KL

 

2.5.1

English I

4

 

 

 

3.1

International Relations

 

6

HA, KL, R, MP

 

3.1.1

International Relations

4

 

 

 

3.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.2

Public Policy Analysis

 

6

HA, R

 

3.2.1

Public Policy Analysis

4

 

 

 

3.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.3

Methoden II: Statistik

 

6

HA, KL, R, MP

 

3.3.1

Methoden II: Statistik

4

 

 

 

3.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.4

Wirtschaft I

 

6

KL, R

 

3.4.1

Betriebswirtschaft und Organisationslehre

4

 

 

 

3.4.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.5

Englisch II

 

6

R, MP

 

3.5.1

English II

4

 

 

 

4.1

Praxissemestervorbereitung

 

6

PF

 

4.1.1

Erfahrungstransfer

2

 

 

 

4.1.2

Exkursion

2

 

 

 

4.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.2

Praxis

 

18

B

 

4.3

Praxissemesternachbereitung

 

6

MP

SL

4.3.1

Praxissemesternachbereitung

4

 

 

 

4.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

5.1

Auslandssemestervorbereitung

 

6

HA

 

5.1.1

Auslandssemestervorbereitung

4

 

 

 

5.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

5.2

Auslandsstudium

 

18

 

 

5.3

Auslandssemesternachbereitung

 

6

HA

SL

5.3.1

Auslandssemesternachbereitung

4

 

 

 

5.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.1

Glocalisation

 

6

HA, R, MP

 

6.1.1

Glocalisation

4

 

 

 

6.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.2

Arbeits- und Sozialpolitik

 

6

HA, R, MP

 

6.2.1

Arbeits- und Sozialpolitik

4

 

 

 

6.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.3

Sustainability Policies

 

6

PA

SL

6.3.1

Sustainability Policies

4

 

 

 

6.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.4

Wirtschaft II

 

6

HA, KL, R, MP

 

6.4.1

Ökonomisches Denken und Volkswirtschaftslehre

4

 

 

 

6.4.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.5

Wahlmodul5

 

6

 

 

6.5.1

Wahlmodul

4

 

 

 

6.5.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.1

Praxis der Politik I

 

6

PA, HA, R

 

7.1.1

Praxis der Politik I

4

 

 

 

7.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.2

Praxis der Politik II

 

6

PA, HA, R

 

7.2.1

Praxis der Politik II

4

 

 

 

7.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.3

Politikberatung und politische Kampagnen

 

6

HA, KL, R, MP

 

7.3.1

Politikberatung und politische Kampagnen

4

 

 

 

7.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.4

Bachelorthesis mit BA-Kolloquium

 

12

 

 

7.4.1

Bachelorthesis

4

 

 

 

 

Summe

137

210

 

 

Fußnoten

1

Semesterwochenstunden

2

Leistungspunkte

3

Formen der Prüfungsleistungen: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, R - Referat, HA - Hausarbeit, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, B - Bericht. Die Modulprüfung findet in einer der angegebenen Prüfungsformen statt.

4

Studienleistung; die Form der Studienleistung richtet sich nach der Modulbeschreibung und wird durch die Lehrperson bekannt gegeben.

5

Im Rahmen des Wahlmoduls ergänzen die Studierenden individuell ihre Fähigkeiten durch die Wahl von Modulen der Hochschule Bremen oder anderer Hochschulen. Die Lehrinhalte ergeben sich aus den wählbaren Angeboten. Über die Eignung des gewählten Moduls entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Studiengang selbst bietet das Modul 6.6 „Conflict Management“ an.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.