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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:13.06.2022 Inkrafttreten01.09.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 503
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil) vom 13. Juni 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 503)"

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juris-Abkürzung: UTIStudBacfPO BR 2022
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:UTIStudBacfPO BR 2022
Ausfertigungsdatum:13.06.2022
Gültig ab:01.09.2022
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 503
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil)
Vom 13. Juni 2022
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 14. Juli 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), die vom Abteilungsrat der Fakultät 2 Abteilung 2 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 4 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 3. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 249) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Sie umfasst ein Auslandsstudium, eine Praxisphase sowie die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die zu erbringenden Leistungspunkte ergeben sich aus Anlage 1.

(3) Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Integriertes Auslandsstudium / Praxisphase

Zeitpunkt und Umfang des integrierten Auslandsstudiums und der Praxisphase ergeben sich aus Anlage 1. Die Module 6.1 bis 6.5 bieten ein Mobilitätsfenster zur optionalen Verlängerung des Auslandsstudiums. Über die an der ausländischen Hochschule zu absolvierenden Module schließen die Studierenden ein Learning Agreement ab. Das integrierte Auslandsstudium kann nur antreten, wer in den ersten drei Studiensemestern in den nach Anlage 1 diesem Abschnitt des Studienverlaufs zugeordneten Modulen mindestens 78 Leistungspunkte erreicht hat.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der in Modulen zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus Anlage 1.

(2) Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden neben den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen auch in Form des Entwurfs/Arbeitsberichts (ENT) erbracht. Ein Entwurf/Arbeitsbericht ist eine schriftliche Darstellung von Ergebnissen eines Arbeitsvorhabens mit einem Thema aus dem Lehrveranstaltungszusammenhang; dazu können auch Zeichnungen, eine Konstruktion, experimentelle Versuche und deren Protokollierung sowie eine mündliche Erläuterung gehören. Ein Entwurf/Arbeitsbericht kann nur in Verbindung mit dem nochmaligen Besuch der betreffenden Lehrveranstaltung wiederholt werden.

(3) Für Entwürfe/Arbeitsberichte sowie für Hausarbeiten und Projektarbeiten können die Studierenden Themen vorschlagen.

(4) Alle Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit erbracht werden (Gruppenarbeit).

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorthesis soll Fragestellungen der Praxisphase oder der in Anlage 1 aufgeführten Module der Vertiefungsrichtungen aufgreifen und behandeln.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist zusätzlich auf einem elektronischen Speichermedium einzureichen.

(4) Zur Bachelorthesis wird ein Kolloquium durchgeführt.

§ 5
Bildung der Noten

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem Durchschnitt der Modulnoten des ersten bis vierten und des sechsten Semesters sowie den Noten der Bachelorthesis und des Kolloquiums zur Bachelorthesis nach Anlage 1 gebildet. In die Gesamtnote gehen mit folgendem Gewicht ein:

-

Die Noten der Module des 1. bis 4. und 6. Semesters mit 85 %,

-

die Note der Bachelorthesis mit 10 %,

-

die Note des Kolloquiums mit 5 %.


§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(2) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im Studium nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil) vom 3. Januar 2018 (Brem.ABl. S. 85, 179), die zuletzt durch Ordnung vom 27. April 2021 (Brem.ABl. S. 549) geändert wurde, befinden, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bedingungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2026. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

(3) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Umwelttechnik (Fachspezifischer Teil) vom 3. Januar 2018 (Brem.ABl. S. 85, 179), die zuletzt durch Ordnung vom 27. April 2021 (Brem.ABl. S. 549) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

Anlage 1

Anlage 1: Studien- und Prüfungsleistungen

Modulbezeichnung

SWS

CP1

SL2

PL3

1.1 Projekt 1: Wissenschaftliches Arbeiten

5

6

 

PF

1.1.1 Einführung in die Umwelttechnik

2

 

 

 

1.1.2 Projekte in der Umwelttechnik

1

 

 

 

1.1.3 Praktikum Grundlagen der Laborarbeit

1

 

 

 

1.1.4 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.2 Biologie

5

6

 

PF

1.2.1 Biologie

3

 

 

 

1.2.2 Praktikum Biologie

1

 

 

 

1.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.3 Physik (Technische Mechanik und Strömungsmechanik)

5

6

EX, MP

KL

1.3.1 Technische Mechanik und Strömungsmechanik

3

 

 

 

1.3.2 Praktikum

1

 

 

 

1.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.4 Mathematik 1

5

6

 

KL

1.4.1 Mathematik 1

4

 

 

 

1.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.5 Digitalisierung

5

6

 

PF

1.5.1 Grundlagen der Digitalisierung

3

 

 

 

1.5.2 Digi-Lab

1

 

 

 

1.5.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.1 Grundlagen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft

5

6

 

PF

2.1.1 Grundlagen der Kreislaufwirtschaft

2

 

 

 

2.1.2 Grundlagen der Wasserwirtschaft

2

 

 

 

2.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.2 Chemie

5

6

EX

KL

2.2.1 Grundlagen der Chemie

3

 

 

 

2.2.2 Praktikum der Chemie

1

 

 

 

2.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.3 Grundlagen der Umweltverfahrenstechnik

5

6

EX, MP

KL

2.3.1 Grundlagen der Umweltverfahrenstechnik

3

 

 

 

2.3.2 Praktikum

1

 

 

 

2.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.4 Mathematik 2

5

6

 

KL

2.4.1 Mathematik 2

4

 

 

 

2.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.5 Ökosysteme

5

6

 

PF

2.5.1 Ökosysteme, Klima

3

 

 

 

2.5.2 Digi-Lab Ökosysteme / GIS

1

 

 

 

2.5.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.1 Projekt 3

5

6

 

KL + PA

3.1.1 Umwelt- und Planungsrecht

2

 

 

 

3.1.2 Projektmanagement, Projektplanung, Projektdurchführung

2

 

 

 

3.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.2 Technisches Englisch

5

6

 

KL, R

3.2.1 Technisches Englisch

4

 

 

 

3.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.3 Thermodynamik und Wärmeübertragung

5

6

EX, MP

KL

3.3.1 Thermodynamik und Wärmeübertragung

3

 

 

 

3.3.2 Praktikum

1

 

 

 

3.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.4 Wahlpflichtmodul 1

5

6

 

 

3.4.1 Wahlpflichtmodul 1

4

 

 

 

3.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.5 Wahlpflichtmodul 2

5

6

 

 

3.5.1 Wahlpflichtmodul 2

4

 

 

 

3.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Wahlpflichtmodule 3. Sem.

 

 

 

 

3.6 Abfalltechnik

5

6

 

PF

3.6.1 Abfalltechnik

3

 

 

 

3.6.2 Praktikum

1

 

 

 

3.6.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.7 Abwasserableitung und Regenwassermanagement

5

6

 

PF

3.7.1 Abwasserableitung und Regenwassermanagement

3

 

 

 

3.7.2 Digi-Labor

1

 

 

 

3.7.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.8 Erneuerbare Energien

5

6

 

PF

3.8.1 Grundlagen der erneuerbaren Energien

4

 

 

 

3.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.9 Umweltbiotechnik

5

6

 

PF

3.9.1 Umweltbiotechnik

3

 

 

 

3.9.2 Praktikum Umweltbiotechnik

1

 

 

 

3.9.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen

5

6

 

KL + PA

4.1.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen

2

 

 

 

4.1.2 Projektdurchführung

2

 

 

 

4.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.2 Mess- und Regeltechnik

5

6

MP

KL, EX

4.2.1 Grundlagen Mess- und Regeltechnik

3

 

 

 

4.2.2 Praktikum

1

 

 

 

4.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.3 Prozess- und Reaktionstechnik

5

6

EX, MP

KL

4.3.1 Prozess- und Reaktionstechnik

3

 

 

 

4.3.2 Praktikum

1

 

 

 

4.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.4 Wahlpflichtmodul 1

5

6

 

 

4.4.1 Wahlpflichtmodul 1

4

 

 

 

4.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.5 Wahlpflichtmodul 2

5

6

 

 

4.5.1 Wahlpflichtmodul 2

4

 

 

 

4.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Wahlpflichtmodule 4. Sem.

 

 

 

 

4.6 Recycling und Märkte

5

6

 

PF

4.6.1 Recycling und Märkte

3

 

 

 

4.6.2 Laborpraktikum

1

 

 

 

4.6.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.7 Abwasserreinigung

5

6

 

PF

4.7.1 Methoden der kommunalen Abwasserbehandlung

3

 

 

 

4.7.2 Laborpraktikum Abwasserbehandlung

1

 

 

 

4.7.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.8 Quartiers- und Infrastrukturentwicklung

5

6

 

PF

4.8.1 Quartiers- und Infrastrukturentwicklung

3

 

 

 

4.8.2 Digi-Lab

1

 

 

 

4.8.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.9 Bioökonomie

5

6

 

PF

4.9.1 Bioökonomie

3

 

 

 

4.9.2 Praktikum Bioökonomie

1

 

 

 

4.9.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

5.1 Auslandsstudium

 

24

4

 

5.2 Vor- und Nachbereitung Auslandsstudium

 

6

 

PF

6.1 Virtual Reality and Optimization in Environmental Engineering

5

6

 

PF

6.1.1 Basics „Virtual Reality“

3

 

 

 

6.1.2 Digi-Lab „VR“

1

 

 

 

6.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.2 Remediation Technologies

5

6

 

PF

6.2.1 Remediation Technologies

2

 

 

 

6.2.2 Soil Science

1

 

 

 

6.2.3 Soil Lab

1

 

 

 

6.2.4 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.3 H2-Technologies

5

6

 

PF

6.3.1 Basics „H2-Technologies“

3

 

 

 

6.3.2 H2-Lab

1

 

 

 

6.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.4 Life Cycle Assessment and Certification

5

6

 

PF

6.4.1 Basics

3

 

 

 

6.4.2 Digi-Lab

1

 

 

 

6.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.5 Freies Modul

5

6

 

 

6.5.1 Freies Modul

 

 

 

 

7.1. Praxismodul

 

18

 

PF5

7.1.1 Praxisseminar

4

 

 

 

7.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.2 Bachelorthesis

 

12

 

 

7.2.1 Thesisseminar

4

 

 

 

Fußnoten

1

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Studienleistung; zwei angegebene Formen kennzeichnen eine Auswahl.

3

Prüfungsleistung; zwei angegebene Prüfungsleistungsformen kennzeichnen, soweit nicht abweichend durch „+“ markiert, eine Auswahl.

4

Das integrierte Auslandsstudium wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

5

Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.


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