Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 13. August 2010

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:19.04.2011 Inkrafttreten01.09.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2009 bis 31.08.2011Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 13.05.2014 (Brem.ABl. S. 608)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 256

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BauIngWBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BauIngWBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für
den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil)
Vom 13. August 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2009 bis 31.08.2011

aufgehoben durch § 7 Abs. 2 der Ordnung vom 03.01.2018 (Brem.ABl. S. 8) - die Übergangsregelung des § 7 Abs. 3 der Ordnung vom 03.01.2018 (Brem.ABl. S. 8) ist zu beachten

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 13.05.2014 (Brem.ABl. S. 608)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 31. März 2011 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 303) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, die Bachelorthesis, das Kolloquium sowie eine Praxisphase.

(2) Die Praxisphase kann nur angetreten werden, wenn mindestens 114 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

(4) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module, die im Einzelnen zu erbringenden Leistungspunkte sowie Anmeldevoraussetzungen für einzelne Module ergeben sich aus Anlage 1.

§ 2
Praxisphase

(1) Die Praxisphase wird wahlweise im fünften oder im siebten (Regelfall) Semester durchgeführt. Ihr Umfang beträgt 13 Wochen.

(2) Als Ausbildungsstellen kommen Betriebe in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von Mitarbeitern mit Ingenieur- oder vergleichbarer Qualifikation erfordern. Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des praktischen Studiensemesters geeignet sind, gelten zum Beispiel:

-

Mitwirkung bei der Grundlagenermittlung, Ausführungsplanung, Massenermittlung und Erstellung von Ausschreibungsunterlagen,

-

Mitwirkung bei der Kalkulation, Wahl der Bauverfahren, Arbeitsvorbereitung, Nachkalkulation,

-

Mitwirkung in der Bauleitung bei Einsatz von Personal, Geräten und Baumaschinen, Baustoffen, Qualitätssicherung, Bauüberwachung, Abnahme, Aufmaß, Abrechnung.

(3) Begleitend zum Praxissemester ist ein Bericht anzufertigen, der vom Ausbildungsbetrieb bezüglich der sachlichen Richtigkeit gegenzuzeichnen ist.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module werden in dem in Anlage 1 bestimmten Umfang erbracht.

(2) Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden neben den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten auch in den folgenden Formen erbracht:

1.

Praxisbericht/Feldstudie,

2.

Software-Dokumentation (Rechnerprogramm mit Dokumentation),

3.

praktischer Versuch (Laborübung),

4.

Entwurf,

5.

Kolloquium zu Modulen.

Beschreibung der Formen der studienbegleitenden Prüfungsleistungen:
Zu 1. Praxisbericht/Feldstudie:
Ein Praxisbericht oder eine Feldstudie stellt die längere schriftliche Darstellung und Aufarbeitung von einschlägigen eigenen Erfahrungen beziehungsweise Untersuchungsergebnissen dar. Die Bearbeitungszeit beträgt ausschließlich eines angemessenen zeitlichen Vorlaufs für die Literatur- und Materialbeschaffung in der Regel sechs Wochen.
Zu 2. Software-Dokumentation:
Eine Software-Dokumentation umfasst in der Regel die Bearbeitung eines bauspezifischen Problems und deren Codierung in einer geeigneten Programmiersprache sowie die Programmdokumentation mit dem Programmtext (Quellprogramm) und einem Ergebnisprotokoll.
Zu 3. Praktische Versuche:
Praktische Versuche (Laborübungen) umfassen theoretische Vorbereitung, praktische Durchführung und schriftliche Darstellung experimenteller Arbeiten sowie die Angabe, Auswertung und kritische Würdigung der Ergebnisse. Diese Arbeiten werden in der Regel innerhalb der als „Labor“ oder der mit „Labor integriert enthalten“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen durchgeführt. Die Anzahl der Laborversuche und die Bearbeitungsfristen zur Erstellung des schriftlichen Teils sind abhängig von der Art und dem Umfang der zugehörigen Lehrveranstaltung.
Zu 4. Entwurf:
Ein Entwurf ist eine schriftliche und zeichnerische Darstellung von Ergebnissen eines Arbeitsvorhabens mit einem Thema aus dem Lehrveranstaltungszusammenhang. Dazu können zum Beispiel Berechnung und Konstruktion eines Tragwerks oder Erstellen einer Verkehrsplanung jeweils inklusive einer Präsentation und mündlicher Erläuterung gehören.
Zu 5. Kolloquium zu Modulen:
Ein Kolloquium zu Modulen stellt ein Fachgespräch zu den Inhalten des jeweiligen Moduls dar. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die im Modul behandelten Zusammenhänge erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen kann. Das Kolloquium kann als Gruppenprüfung mit mehreren Studierenden oder als Einzelprüfung durchgeführt werden. Die Dauer des Kolloquiums soll für einen Prüfling zwischen 15 und 30 Minuten betragen. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse des Kolloquiums sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Prüfling jeweils im Anschluss an die Prüfung bekannt zu geben.

(3) Für Prüfungsleistungen nach Absatz 2 Nummern 1 bis 4 sowie für Hausarbeiten und Projektarbeiten können die Studierenden Themen vorschlagen.

(4) Prüfungsleistungen nach Absatz 2 können auch durch eine Gruppe von in der Regel nicht mehr als drei Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Eine Projektarbeit nach § 7 AT-BPO ist eine lehrgebietsübergreifende, schriftliche Ausarbeitung, die auch einen zeichnerischen Anteil enthalten kann. Die Themenstellung muss die Auseinandersetzung mit einem Projektthema aus einem der Vertiefungsprofile enthalten. Sie soll eine über die vermittelten Veranstaltungsinhalte hinausgehende fachliche Vertiefung ermöglichen. Die Dauer einer Projektarbeit beträgt in der Regel 3, höchstens jedoch 4 Wochen. Im Ausnahmefall kann zur endgültigen Bewertung einer Projektarbeit ein ergänzendes Fachgespräch über den Gegenstand der Prüfungsleistung stattfinden.

§ 4
Wiederholung der Prüfungsleistungen

Insgesamt drei Prüfungsleistungen dürfen zweimal wiederholt werden. Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 (praktische Versuche) können nur in Verbindung mit dem nochmaligen Besuch der betreffenden Lehrveranstaltung wiederholt werden.

§ 5
Bildung der Noten

(1) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 gebildet. In die Gesamtnote gehen mit folgendem Gewicht ein:

Die Note der Bachelorthesis mit10 %,
die Note des Kolloquiums mit5 %,
die Note (Mittelwert) der übrigen Module mit85 %.

(2) Die Vergabe von Leistungspunkten nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) für bestandene Module regelt die Anlage 1.

§ 6
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorthesis sind mindestens erreichte 186 Leistungspunkte.

(2) Die Bachelorthesis soll thematisch Fragestellungen aus der Praxisphase oder aus den in Anlage 1 aufgeführten Vertiefungsprofilen aufgreifen und behandeln.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad Bachelor of Science (B.Sc.).

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(3) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im Studium nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 1. September 2004 (Brem.ABl. 2004 S. 933) befinden, legen die Bachelorprüfung nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 1. September 2004 (Brem.ABl. 2004 S. 933) ab. Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2014. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Bauingenieurwesen (Fachspezifischer Teil) vom 1. September 2004 (Brem.ABl. 2004 S. 933) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

1. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL3) 4)
1.1BAPLBauen und Planen 6Ha.+Kol.
1.1.1  Bauen und Planen4  
1.1.2  Bautechnisches Englisch1  
1.2BKBPBaukonstruktion und Bauphysik 6Kla.
1.2.1  Baukonstruktion2  
1.2.2  Bauphysik3  
1.3BTGKBaustofftechnologische Grundlagen für das Konstruieren 6Kla.
1.3.1  Bauphysik1  
1.3.2  Baustofftechnologie4  
1.4IMBIIngenieurmathematik und Bauinformatik 6Kla.
1.4.1  Bauinformatik2  
1.4.2  Ingenieurmathematik3  
1.5STBKStatik der Baukonstruktionen 6Kla.
1.5.1  Baukonstruktion1  
1.5.2  Baustatik und Baumechanik4  
 2530 

2. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL3) 4)
2.1EXSTExperimentelle Statik 6Ent.+Kol.
2.1.1  Experimentelle Statik1  
2.1.2  Experimentelle Statik3  
2.1.2  Stahlbau1  
2.2FLBKFestigkeitslehre der Baukonstruktionen 6Kla.
2.2.1  Bauinformatik1  
2.2.2  Baukonstruktion1  
2.2.3  Baustatik und Baumechanik3  
2.3KALKKalkulation 6Ha.+Kol.
2.3.1  Baukalkulation4  
2.3.2  Bautechnisches Englisch1  
2.4SKWMSchutz- und Konstruktionswerkstoffe des Massivbaus  6Kla.
2.4.1  Baustofftechnologie4  
2.4.2  Bautechnisches Englisch1  
2.5VKGIVermessungskunde und Geoinformationssysteme 6Kla.
2.5.1  Bauinformatik1  
2.5.2  Vermessungskunde2  
2.5.3  Vermessungskunde2  
 2530 

3. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL3)
3.1AVORArbeitsvorbereitung56Ha.+Kol.
3.2HYDRHydraulik 6Kla.
3.2.1  Hydraulik3  
3.2.2  Hydraulik1  
3.2.3  Ingenieurmathematik1  
3.3STBGStahl- und Stahlbetonbau Grundlagen 6Kla.
3.3.1  Stahlbau2  
3.3.2  Stahlbau1  
3.3.3  Stahlbetonbau1  
3.3.4  Stahlbetonbau1  
3.4SKTRStatisch konstruktive Tragwerksplanung56Kla.
3.4.1  Statisch konstr. Tragwerksplanung 4  
3.4.2  Statisch konstr. Tragwerksplanung 1  
3.5VERKVerkehrswege 6Kla.
3.5.1  Bautechnisches Englisch1  
3.5.2  Verkehrswege4  
 2530 

4. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL3) 4)
4.1BABOBaugrund, Boden und Bauwerke 6Kla.+SL
4.1.1  Bodenmechanisches Praktikum1  
4.1.2  Geotechnologie3  
4.1.3  Stahlbetonbau1  
4.2TRSTTragkonstruktionen in Stahlbeton 6Kla.
4.2.1  Tragkonstruktionen in Stahlbeton 4  
4.2.2  Tragkonstruktionen in Stahlbeton 1  
4.3WAABWasser- und Abwasserwirtschaft 6Kol.
4.3.1  Wasser- und Abwasserwirtschaft4  
4.3.2  Wasser- und Abwasserwirtschaft1  
4.4WBGRWasserbau Grundlagen56Kla.
4.5WIARWissenschaftliches Arbeiten 6Kla.
4.5.1  Wissenschaftliches Arbeiten46 
4.5.2  Wissenschaftliches Arbeiten16 
 2530 

5. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL
5.1  Wahlpflichtmodul 1 6s.u.
5.1.1  Wahlpflichtmodul 13  
5.1.2  Wahlpflichtmodul 11  
5.2  Wahlpflichtmodul 2 6s.u.
5.2.1  Wahlpflichtmodul 23  
5.2.2  Wahlpflichtmodul 21  
5.3  Wahlpflichtmodul 3 6s.u.
5.3.1  Wahlpflichtmodul 33  
5.3.2  Wahlpflichtmodul 31  
5.4  Wahlpflichtmodul 4 6s.u.
5.4.1  Wahlpflichtmodul 43  
5.4.2  Wahlpflichtmodul 41  
5.5  Wahlpflichtmodul 5 6s.u.
5.5.1  Wahlpflichtmodul 53  
5.5.2  Wahlpflichtmodul 53  
 2030 

6. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungSWS1)ECTS2)PL3) 4)
6.1BRECBaurecht56Kol.
6.2  Wahlpflichtmodul 6 6s.u.
6.2.1  Wahlpflichtmodul 63  
6.2.2  Wahlpflichtmodul 61  
6.3  Wahlpflichtmodul 7 6s.u.
6.3.1  Wahlpflichtmodul 73  
6.3.2  Wahlpflichtmodul 71  
6.4  Wahlpflichtmodul 8 6s.u.
6.4.1  Wahlpflichtmodul 83  
6.4.2  Wahlpflichtmodul 81  
6.5  Wahlpflichtmodul 9 6s.u.
6.5.1  Wahlpflichtmodul 93  
6.5.2  Wahlpflichtmodul 91  
 2130s.u.

Zu allen Modulen der Semester 1 bis 6 wird im Rahmen des betreuten Selbststudiums eine modulbezogene Übung im Umfang von jeweils 1 SWS angeboten.
7. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnungDauer in WochenSWS1)ECTS2)
7.1-7.3*)PRAXPraxis und Praxisseminar 13418
7.4-7.5THESThesis und Thesisseminar9412
 22830

*) Die Module 7.1-7.3 PRAX können wahlweise im 5. Semester absolviert werden.
Liste der Wahlpflichtmodule (jeweils 4 SWS und 6 ECTS)
5. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnung PL3)
5.6BBWLBaubetriebswirtschaftslehreHa.+Kol.
5.7CAENComputer Aided Engineering*)Ent.+Kol.
5.8CSEMConstruction SeminarHa.+Kol.
5.9GRBRGrundlagen des BrückenbausEnt.+Kol.
5.10HOINHoch- und Industriebauwerke Ent.+Kol.
5.11INWAIndustrieelle Wasserwirtschaft Ref.
5.12INHOIngenieurholzbau Ent.+Kol.
5.13ICMAInternational Construction Management HA.+Kol.
5.14KOMTKommunikationstechnik Kol.
5.15LOGULogistik im Güterverkehr Kla.
5.16MABAMauerwerksbauKla.
5.17NUMBNumerische Methoden im Bauwesen Ha.+Kol.
5.18SVSBSchienenverkehr und -betrieb Kla.
5.19STENStadtentwicklung Ent.+Kol.
5.20STBEStahlbetonbaukonstruktion Kla.
5.21STSBStatik und Stahlbau Ent.+Kol.
5.22SBLFStraßenbau und Linienführung Kla.
5.23VEWAVerkehrswasserbau Ent.+Kol.
5.24WWSIWasserwirtschaft in Siedlungs- und Industriegebieten Ent.+Kol.

*) Das Modul 5.7 CAEN kann wahlweise im 5. oder im 6. Semester belegt werden
6. Semester

Nr.KürzelModulbezeichnung PL3)
6.6AIDEAirport DesignEnt.+Kol.
6.7 BVFTBauverfahrenstechnikHA.+Kol.
6.8FLTRFlächentragwerkeHa.+Kol.
6.9GESTGeotechnische Modelle und Sicherheitskonzepte für Tragwerke Kol.
6.10GRKOGrundbaukonstruktionen Kla.
6.11INBAInformatik im Baubetrieb Ha.+Kol.
6.12KOSBKonstruieren im Stahlbau Ent.+Kol.
6.13MATUMassivbauwerke in Tiefbau und Umwelttechnik Ent.+Kol.
6.14NSBANichtlineare Strukturmechanik im Bauwesen Ha.+Kol.
6.15SEHASee- und Hafenbau Ent.+Kol.
6.16STVEStädtebau und Verkehrsplanung Ref.+Kol.
6.17USBAUmweltschutz im Bauwesen Kol.

Um die Anforderungen für ein Vertiefungsprofil zu erfüllen, müssen folgende Module absolviert werden:
Vertiefungsprofil Baubetrieb - Pflichtmodule

Nr.KürzelModulbezeichnung
5.6 BBWLBaubetriebswirtschaftslehre
5.8CSEMConstruction Seminar
6.7BVFT Bauverfahrenstechnik

Vertiefungsprofil Konstruktiver Ingenieurbau - Pflichtmodule

Nr.Kürzel Modulbezeichnung
5.20STBEStahlbetonbaukonstruktion
5.21STSBStatik und Stahlbau
6.10 GRKOGrundbaukonstruktionen

Vertiefungsprofil Verkehrswesen - Pflichtmodule

Nr.KürzelModulbezeichnung
5.18SVSBSchienenverkehr und -betrieb
5.22SBLFStraßenbau und Linienführung
6.16STVEStädtebau und Verkehrsplanung

Vertiefungsprofil Wasserwesen - Pflichtmodule

Nr.Kürzel Modulbezeichnung
5.23VEWAVerkehrswasserbau
5.24 WWSIWasserwirtschaft in Siedlungs- und Industriegebieten
6.15SEHASee- und Hafenbau

Festlegungen zu den Wahlpflichtmodulen:

1.

Ein Wahlpflichtmodul darf auch aus anderen Studienangeboten der Hochschule Bremen stammen („freies Modul“).

2.

Das jeweils aktuelle Angebot an Wahlpflichtmodulen, die nicht zu einem Vertiefungsprofil gehören, kann von den oben genannten Modulen abweichen; die genaue Festlegung erfolgt im Abteilungsrat spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit für das kommende Semester.

Für die Pflichtmodule der Vertiefungsprofile gelten folgende Anmeldevoraussetzungen:

ModulVoraussetzungen zur Anmeldung
5.6Baubetriebswirtschaftslehre 1.1Bauen und Planen
5.8Construction Seminar1.4Ingenieurmathematik und Bauinformatik
  2.3 Kalkulation
   3.1Arbeitsvorbereitung
5.18Schienenverkehr und -betrieb1.1Bauen und Planen
5.22Straßenbau und Linienführung 1.4Ingenieurmathematik und Bauinformatik
   2.5Vermessungskunde und Geoinformationssysteme
5.20Stahlbetonbaukonstruktion 1.3Baustofftechnologische Grundlagen für das Konstruieren
5.21Statik und Stahlbau
   1.4Ingenieurmathematik und Bauinformatik
  1.5 Statik der Baukonstruktionen
   2.2Festigkeitslehre der Baukonstruktion
5.23Verkehrswasserbau1.4Ingenieurmathematik und Bauinformatik
   1.5Statik der Baukonstruktionen
5.24Wasserwirtschaft in Siedlungs- und Industriegebieten 1.4Ingenieurmathematik und Bauinformatik
2.3Kalkulation
6.7Bauverfahrenstechnik1.1Bauen und Planen
   2.3Kalkulation
  3.1 Arbeitsvorbereitung
   3.3Stahl- und Stahlbetonbau Grundlagen
6.10Grundbaukonstruktionen 1.5Statik der Baukonstruktionen
  2.2 Festigkeitslehre der Baukonstruktion
   3.3Stahl- und Stahlbetonbau Grundlagen
6.15See- und Hafenbau3.2Hydraulik
   4.4Wasserbau Grundlagen
6.16Städtebau und Verkehrsplanung3.1Arbeitsvorbereitung
   3.5Verkehrswege

Fußnoten

*)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

*)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

1)

Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

2)

Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

3)

Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

4)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

4)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

4)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung

4)

1) Stundenumfang in SWS; SWS: Semesterwochenstunden = Stunden im Semester pro Woche.2) Leistungspunkte (Credits) nach ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System).3) Arten der Prüfungsleistungen: Ent. = Entwurf, Ha. = Hausarbeit, Kla. = Klausur, Kol. = Kolloquium, Ref. = Referat; bei kombinierten Prüfungsleistungen gehen die Einzelnoten zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein; SL: Studienleistung


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.