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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:28.01.2020 Inkrafttreten01.10.2021 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 11. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 546)
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 641
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil) vom 28. Januar 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 641), zuletzt geändert durch Ordnung vom 11. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 546)"

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juris-Abkürzung: BW/IMBacfPO BR 2020
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BW/IMBacfPO BR 2020
Ausfertigungsdatum:28.01.2020
Gültig ab:01.09.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 641
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 28. Januar 2020
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 11. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 546)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 14. Juli 2020 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 71), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 22. Oktober 2019 (Brem.ABl. S. 1320) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Der Studiengang bietet einen Regelstudienverlauf nach dem „2+2-Modell“ oder dem „3+1-Modell“ an. In der ersten Variante beinhaltet die Regelstudienzeit eine Praxisphase, ein integriertes Auslandsstudium von 4 Semestern, bestehend aus drei theoretischen Studiensemestern und in der Regel einer weiteren Praxisphase, und die Bachelorthesis. In der zweiten Variante beinhaltet die Regelstudienzeit eine Praxisphase, ein integriertes Auslandsstudium von 2 Semestern, bestehend aus zwei theoretischen Studiensemestern oder einem theoretischen Studiensemester und einer Praxisphase im Ausland, und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praktische Studienphasen, integriertes Auslandsstudium

(1) Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 4. Semester ist nur zulässig, wenn die Studienleistung des Moduls 4.1 ,Praxisvorbereitung’ erfolgreich erbracht wurde. Der Beginn der Praxisphase im 8. Semester erfordert, dass eine Mindestanzahl von 120 Leistungspunkten erreicht worden ist.

(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums erfordert, dass mindestens 120 Leistungspunkte durch das erfolgreiche Absolvieren der den ersten vier Semestern zugeordneten Module erreicht wurden.

(3) Die Umfänge der praktischen Studienphasen und des theoretischen Auslandsstudiums ergeben sich aus Anlage 1 und den Modulbeschreibungen.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen sind in den im AT-BPO genannten Formen zu erbringen.

(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(4) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(5) Studienleistungen können in Form

a)

des Praxisberichts oder

b)

des Projektberichts

erbracht werden.

Zu a)

Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über den inhaltlichen und organisatorischen Verlauf des Praktikums.

Zu b)

Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, dass Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache angefertigt, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei gedruckten, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzuliefern.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 90 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die zum Wintersemester 2020/2021 im Studium eingeschrieben sind oder das Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil) vom 19. März 2012 (Brem.ABl. S. 158) außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Für Studierende, die das integrierte Auslandsstudium spätestens mit dem Beginn des Wintersemesters 2021/2022 aufnehmen, gilt § 2 Absatz 2 in der Fassung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft/Internationales Management (Fachspezifischer Teil) vom 19. März 2012 (Brem.ABl. S. 158).

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen der Bachelorprüfung

Modulbezeichnungen

SWS1

Credits2

Prüfungs- bzw.
Studienleistung
3

 

 

 

 

Modul 1.1 BWL I: Grundlagen

 

6

KL, R, MP oder PF

1.1.1. BWL I: Grundlagen

4

 

 

1.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Statistik I: Quantitative Methoden

 

6

KL

1.2.1. Quantitative Methoden

4

 

 

1.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsrecht

 

6

KL oder MP

1.3.1. Wirtschaftsrecht

4

 

 

1.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 Wirtschaftsenglisch I: Introduction to International Business

 

6

KL oder R

1.4.1. Wirtschaftsenglisch I: Introduction to International Business

4

 

 

Modul 1.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch I

 

6

KL

1.5.1. Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch I

4

 

 

Modul 2.1 BWL II: Leistungsprozesse und Management

 

6

KL, R, HA, MP oder PF

2.1.1. BWL II: Leistungsprozesse und Management

4

 

 

2.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.2 Statistik II: Management Research Methods

 

6

KL

2.2.1. Management Research Methods

4

 

 

2.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 VWL I: Grundlagen der VWL, Mikroökonomie

 

6

KL, R, HA, PF oder MP

2.3.1. VWL I: Grundlagen der VWL, Mikroökonomie

4

 

 

2.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Wirtschaftsenglisch II: Introduction to Marketing

 

4

MP oder R

2.4.1. Wirtschaftsenglisch II: Introduction to Marketing

4

 

 

Modul 2.5 Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder - deutsch II

 

4

MP

2.5.1. Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch II

4

 

 

Modul 3.1 BWL III: Steuerlehre und angewandte Wirtschaftsethik

 

6

 

3.1.1. Steuerlehre

2

 

KL, R oder PF

3.1.2. Angewandte Wirtschaftsethik

2

 

KL, R, HA oder PF

3.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Externes Rechnungswesen

 

6

KL, PF oder EP

3.2.1. Externes Rechnungswesen

4

 

 

3.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 VWL II: Makroökonomie und Wirtschaftspolitik

 

6

KL, R, HA, PF oder MP

3.3.1. VWL II: Makroökonomie und Wirtschaftspolitik

4

 

 

3.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Internes Rechnungswesen

 

6

KL, PF oder EP

3.4.1. Internes Rechnungswesen

4

 

 

3.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.5 Europäisches und Interkulturelles Management

 

6

 

3.5.1. European Management (Englisch)

2

 

KL, R, HA, MP oder PF

3.5.2. Interkulturelles Management in Europa (Französisch oder Spanisch)

2

 

KL, R, HA, MP oder PF

3.5.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.1 Praxisvorbereitung

 

6

SL

4.1.1. Praxisvorbereitung

4

 

 

4.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Module 4.2 bis 4.5 Praxis

 

24

PB

Modul 5.1 Finanzwirtschaft

 

6

KL

5.1.1. Finanzwirtschaft

4

 

 

5.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.2 Internationales Marketing

 

6

KL, R, HA, MP, PA oder PF

5.2.1. Internationales Marketing

4

 

 

5.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.3 Personalwirtschaft

 

6

KL, R, HA oder MP

5.3.1. Personalwirtschaft

4

 

 

5.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.4 Wirtschaftsenglisch III: Cross-Cultural Management

 

6

KL, R, HA, MP oder PF

5.4.1. Wirtschaftsenglisch III: Cross-Cultural Management

4

 

 

Modul 5.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch III

 

6

KL, R oder MP

5.5.1. Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch III

4

 

 

Modul 6.1 Internationales Management I

 

6

KL, R, HA oder MP

6.1.1. Internationales Management I

4

 

 

6.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.2 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

Je nach Schwerpunkt, s.u.

6.2.1. Modul 1 Lehrveranstaltung 1

4

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.3 Internationales Wirtschaftsrecht für Handel und digitale Geschäftsmodelle

 

6

KL, MP oder PF

6.3.1. Internationales Wirtschaftsrecht

4

 

 

6.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.4 Wirtschaftsenglisch IV: Entrepreneurship and Business Management

 

6

KL, MP, R oder PA

6.4.1. Wirtschaftsenglisch IV: Entrepreneurship and Business Management

4

 

 

Modul 6.5 Wirtschaftsfranzösisch, -spanisch, oder -deutsch IV

 

6

KL, MP, R oder PA

6.5.1. Wirtschaftsfranzösisch,- spanisch, oder -deutsch IV

4

 

 

Modul 7.1 Internationales Management II

 

6

R oder PF

7.1.1. Case Studies Strategic Management

2

 

 

7.1.2. Planspiel Internationales Management

2

 

 

7.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.2 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

Je nach Schwerpunkt, s.u.

7.2.1. Modul 2 Lehrveranstaltung 1

4

 

 

7.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.3 Management und Controlling

 

6

KL oder MP

7.3.1. Management und Controlling

4

 

 

7.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.4 Internationale Wirtschaft (Logistik und Außenwirtschaft)

 

6

PF, KL oder MP

7.4.1. Logistik

2

 

 

7.4.2. Außenwirtschaft

2

 

 

7.4.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.5 Projektmanagement

 

6

PA oder KL

7.5.1. Projektmanagement

4

 

 

7.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Module 8.1 bis 8.3 Praxis

 

18

PB

Modul 8.4 Bachelorprojekt

 

6

P

8.4.1. Bachelorprojekt

4

 

 

8.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 8.5 Bachelorthesis

 

6

BT

8.5.1 Bachelorthesis

4

 

 

Summe

156

240

 

 

 

 

 

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4

 

 

 

Schwerpunkt 1: Finanzwirtschaft

 

 

 

Modul 6.2 Finanzdienstleistungsmanagement

 

(6)

KL, R, HA oder PF

6.2.1. Finanzdienstleistungsmanagement

(4)

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Modul 7.2 Finanzmanagement

 

(6)

 

7.2.1. Finanzmanagement

(4)

 

KL, R oder HA

7.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Schwerpunkt 2: Marketing

 

 

 

Modul 6.2. Marktforschung für nationale und internationale Strategien

 

(6)

KL, MP oder PF

6.2.1. Marktforschung für nationale und internationale Strategien

(4)

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Modul 7.2. Kundenbindungsmanagement

 

(6)

 

7.2.1. Kundenbindungsmanagement

(4)

 

KL oder MP

7.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Schwerpunkt 3: Personalwirtschaft

 

 

 

Modul 6.2. Personalmanagement

 

(6)

KL, R oder MP

6.2.1. Personalmanagement

(4)

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Modul 7.2. Arbeitsrecht

 

(6)

 

7.2.1. Arbeitsrecht

(4)

 

R oder MP

7.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, BT - Bachelorthesis. PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, EP — Elektronische Prüfung.
Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung zu Beginn festgelegt, PB - Praxisbericht, P - Projektbericht.

4

Es muss einer der Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen gewählt werden.


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