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Änderungen
Berichtigung (Brem.ABl. 2015 S. 1298)
Berichtigung (Brem.ABl. 2016 S. 964)
Auflistung Anlagen geändert, Anlage 1, 1a und 1b neu gefasst, Anlage 1c eingefügt durch Ordnung vom 07.06.2017 (Brem.ABl. S. 347, 621, 1076)1)
Überschrift, zentraler Teil der übergreifenden Vorgaben für alle fachspezifischen Regelungen, Anlagen 2, 2a, 2b neu gefasst, Anlagen 1, 3 und 4 geändert durch Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 590; 2019, S. 156)2)
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 07.06.2017 (Brem.ABl. S. 347) gilt:
„Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht und gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 ihr Kooperationsstudium im Studienfach Geographie mit Heimatuniversität Oldenburg aufnehmen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 ihr Kooperationsstudium im Studienfach Geographie mit Heimatuniversität Oldenburg gemäß der Prüfungsordnung vom 4. November 2015 aufgenommen und nicht bis zum 1. Oktober 2019 beendet haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung mit neu gefasster Anlage 1.“]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 590) gilt:
„(1) Diese Änderungen zur Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch für Kooperationsstudierende mit der Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit der Universität Oldenburg als Heimatuniversität in den Fächern Geographie, Frankoromanistik/Französisch und Hispanistik/Spanisch aufnehmen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit der Universität Oldenburg als Heimatuniversität aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Siehe hierzu auch § 2 der Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg in der Neufassung.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ aufgenommen haben und in den Wahlpflichtmodulen des 5. Semesters das Prüfungsverfahren eröffnet oder diese Module absolviert haben sowie Studierende, die im Modul Bachelorarbeit das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium nach den fachspezifischen Regelungen für das Fach Frankoromanistik/Französisch vom 28. September 2015. Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium aufgenommen haben und für die Satz 1 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung mit den geänderten fachspezifischen Regelungen der Anlage 2. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Siehe hierzu auch Anlage 2 § 5 in der Neufassung für das Fach Frankoromanistik/ Französisch.“]