Sie sind hier:
  • Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch für Kooperationsstudierende mit der Heimatuni

Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch für Kooperationsstudierende mit der Heimatuni

juris-Abkürzung:KoopGeouaBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:04.11.2015
Gültig ab:01.10.2015
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1272, 1298; 2016, 964
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten
Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Frankoromanistik/Französisch,
Hispanistik/Spanisch für Kooperationsstudierende mit der Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Vom 4. November 2015
Vom 22. Juni 2018 (Neufassung)

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2015 S. 1298)

Berichtigung (Brem.ABl. 2016 S. 964)

1.

Auflistung Anlagen geändert, Anlage 1, 1a und 1b neu gefasst, Anlage 1c eingefügt durch Ordnung vom 07.06.2017 (Brem.ABl. S. 347, 621, 1076)1)

2.

Überschrift, zentraler Teil der übergreifenden Vorgaben für alle fachspezifischen Regelungen, Anlagen 2, 2a, 2b neu gefasst, Anlagen 1, 3 und 4 geändert durch Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 590; 2019, S. 156)2)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 07.06.2017 (Brem.ABl. S. 347) gilt:
„Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht und gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 ihr Kooperationsstudium im Studienfach Geographie mit Heimatuniversität Oldenburg aufnehmen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 ihr Kooperationsstudium im Studienfach Geographie mit Heimatuniversität Oldenburg gemäß der Prüfungsordnung vom 4. November 2015 aufgenommen und nicht bis zum 1. Oktober 2019 beendet haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung mit neu gefasster Anlage 1.“]

2)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 590) gilt:
„(1) Diese Änderungen zur Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch für Kooperationsstudierende mit der Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit der Universität Oldenburg als Heimatuniversität in den Fächern Geographie, Frankoromanistik/Französisch und Hispanistik/Spanisch aufnehmen. Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit der Universität Oldenburg als Heimatuniversität aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Siehe hierzu auch § 2 der Bachelorprüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg in der Neufassung.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Fach „Frankoromanistik/Französisch“ aufgenommen haben und in den Wahlpflichtmodulen des 5. Semesters das Prüfungsverfahren eröffnet oder diese Module absolviert haben sowie Studierende, die im Modul Bachelorarbeit das Prüfungsverfahren eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium nach den fachspezifischen Regelungen für das Fach Frankoromanistik/Französisch vom 28. September 2015. Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium aufgenommen haben und für die Satz 1 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung mit den geänderten fachspezifischen Regelungen der Anlage 2. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Siehe hierzu auch Anlage 2 § 5 in der Neufassung für das Fach Frankoromanistik/ Französisch.“]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.