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Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven

Vom 21. März 2018

Veröffentlichungsdatum:18.04.2018 Inkrafttreten01.08.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 245
Bezug (Rechtsnorm)§ 1
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven (Brem.ABl. 2018, S. 245)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:21.03.2018
Fassung vom:21.03.2018
Gültig ab:01.08.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/10
Norm:§ 1
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 245
Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Bremerhaven

Vom 21. März 2018

Gemäß § 1 Absatz 4 der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 298) gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2018 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Betreuungsart

Monatlicher Beitrag
ab 01.08.2018



Krippe ganztags (unter 3 Jahre; mit Verpflegung)

338,00 €



Krippe halbtags (unter 3 Jahre; mit Verpflegung)

213,00 €



Alterserweiterte Gruppe ganztags (18 Monate bis 3 Jahre; mit Verpflegung)

246,00 €



Alterserweiterte Gruppe Teilzeit (18 Monate bis 3 Jahre; mit Verpflegung)

190,00 €



Alterserweiterte Gruppe halbtags (18 Monate bis 3 Jahre; mit Verpflegung)

154,00 €



Alterserweiterte Gruppe halbtags (18 Monate bis 3 Jahre ohne Verpflegung)

129,00 €



Kindertagesstätte/Hort halbtags (ohne Verpflegung)

80,00 €



Kindertagesstätte/Hort halbtags (mit Verpflegung)

105,00 €



Kindertagesstätte/Hort Teilzeitangebot bis zu 6 Stunden (mit Verpflegung)

128,00 €



Hort ganztags bis zu 7 Stunden (mit Verpflegung)

143,00 €



Kindertagesstätte ganztags bis zu 8 Stunden (mit Verpflegung)

160,00 €

Bremerhaven, den 21. März 2018

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


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