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Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Vom 21. März 2018

Veröffentlichungsdatum:18.04.2018 Inkrafttreten01.08.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 246
Bezug (Rechtsnorm)§ 2
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven (Brem.ABl. 2018, S. 246)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:21.03.2018
Fassung vom:21.03.2018
Gültig ab:01.08.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/7
Norm:§ 2
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 246
Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2018 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege
der Stadt Bremerhaven

Vom 21. März 2018

Gemäß § 2 Absatz 5 des Ortsgesetzes über Kindertagespflegebeiträge der Stadt Bremerhaven vom 25. April 2013 (Brem.GBl. S. 124), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 296) geändert worden ist, gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2018 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahre (§ 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 01.08.2018

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

77,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

118,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

156,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

195,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

234,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

272,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

313,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

352,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

389,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

429,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

467,00 €

Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre (§ 2 Absatz 2 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 01.08.2018

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

34,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

50,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

68,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

85,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

102,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

119,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

134,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

151,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

168,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

184,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

203,00 €

Bremerhaven, den 21. März 2018

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


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